LU: Meldepflicht wird aufgehoben

Die Meldepflicht an den Kanton Luzern (Dienststelle lawa) für die Geltendmachung von «höherer Gewalt» gemäss Direktzahlungsverordnung wird per sofort aufgehoben. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für die Trockenheit im Ganzjahresgebiet und für das Jahr 2018.

Die Meldepflicht an den Kanton Luzern (Dienststelle lawa) für die Geltendmachung von «höherer Gewalt» gemäss Direktzahlungsverordnung wird per sofort aufgehoben. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für die Trockenheit im Ganzjahresgebiet und für das Jahr 2018.

Bei extensiv genutzten Wiesen mit Naturschutzvertrag darf der Schnittzeitpunkt bei Futterknappheit vorgezogen werden (gilt nicht für Streuflächen). Es erfolgt keine generelle Befreiung von Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) und bei den freiwilligen DZ-Programmen. 

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Habt Ihr Weizen gesät?

49.9 % Ja, bereits die ganzen Flächen
6.1 % Ja, die Hälfte
2.9 % Ja, ein Drittel
9.3 % Ja, zwei Drittel
24.4 % Nein, noch nicht
7.4 % Baue keinen Weizen an

Teilnehmer insgesamt 443

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