Das teilte das Forum Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) am Mittwoch mit. Das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus) ist in der Schweiz als invasive gebietsfremde Art eingestuft.
Bis 50’000 Samen pro Pflanze
Das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus), auch Weisses Berufkraut genannt, ist eine aus Nordamerika eingeschleppte Pflanze, die sich in Europa, insbesondere in Mitteleuropa, stark ausgebreitet hat. Ursprünglich als Zier- und Gartenpflanze eingeführt, fand sie zunächst in Parkanlagen und an Wegrändern Verwendung.
Das Berufkraut wächst einjährig bis zweijährig und erreicht Höhen von 30 bis 150 cm. Charakteristisch sind die kleinen, weissen Zungenblüten um gelbe Röhrenblüten, die dem Blütenstand ein margeritenähnliches Aussehen verleihen. Die Pflanze produziert grosse Mengen an Samen (bis zu 50’000 pro Exemplar), die leicht durch Wind, Wasser oder landwirtschaftliche Geräte verbreitet werden. Aufgrund der hohen Reproduktionsrate sowie der Fähigkeit, auf unterschiedlichsten Standorten zu gedeihen, wurde die Pflanze als invasiv eingestuft. Doch nun kommen Forschende auf ein anderes Resultat.
Kein negativer Einfluss
Ein Forschungsteam der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) konnte in einer Studie keinen Nachweis dafür finden, dass das Einjährige Berufkraut der Artenvielfalt schadet. Für die Untersuchung hat das Team zehn Wiesen analysiert. Dort verglichen die Forschenden kleine Flächen mit unterschiedlich viel Berufkraut. Manche Flächen waren frei von der Pflanze, andere waren zu mehr als der Hälfte damit bedeckt.
Die Auswertung der Daten von insgesamt 40 Messflächen ergab, dass die Artenzahl und die Ausgeglichenheit der heimischen Pflanzenarten nicht von der Dichte des Berufkrauts beeinflusst wurden. Selbst bei einer Deckung von bis zu 55 Prozent durch den Neophyten sei kein negativer Effekt auf die Vielfalt der übrigen Pflanzen nachweisbar gewesen. Bei einem Diversitätsmass stellten die Forschenden sogar einen minimal positiven Effekt fest, wie sie in der Fachzeitschrift «Tuexenia» berichteten.
Ein teurer Kampf für nichts?
Die Ergebnisse der Studie stehen im Widerspruch zur aktuellen Praxis in der Schweiz. Das Einjährige Berufkraut wird hierzulande als schädlicher invasiver Neophyt eingestuft und steht auf der Liste der verbotenen Organismen der eidgenössischen Freisetzungsverordnung.
Behörden und Naturschutzorganisationen bekämpfen die Pflanze laut dem Forum Biodiversität teilweise mit hohem Aufwand. Die Autoren der Studie weisen darauf hin, dass auch andere wissenschaftliche Untersuchungen aus Europa zu ähnlichen Ergebnissen gekommen seien und ebenfalls keinen oder sogar einen positiven Effekt des Berufkrauts auf die Artenvielfalt gefunden hätten.
Kürzung von Direktzahlungen
Die Direktzahlungsverordnung verpflichtet die Bewirtschafter zur Bekämpfung des invasiven Neophyten. So können bei Problemverunkrautungen Sanierungsfristen verfügt werden. Den betroffenen Betriebsleitern drohen Direktzahlungskürzungen. Ein hoher Besatz mit Problempflanzen führt laut dem Bundesamt für Landwirtschaft zum Ausschluss der Fläche. Für das Berufkraut gilt ein Schwellenwert von 10 Prozent Deckungsgrad. Bei Überschreiten werden zuerst für die betroffene Fläche 400 Fr./ha Direktzahlungen gekürzt. Nach Ablauf der Sanierungsfrist erfolgt ein Ausschluss der Fläche aus der LN, wenn die Sanierung nicht gelang oder der Landwirt keine Massnahmen belegen kann.
Für die Einzelstock- oder Nesterbehandlungen darf man nur bewilligte, selektiv wirkende Mittel verwenden. Giftig ist das Berufkraut nicht, es wird aber von Rindern gemieden. Falls Flächen stark betroffen sind und das Jäten von Hand nicht mehr realistisch ist, kann man sich bei der kantonalen Fachstelle zu einzelbetrieblichen Bekämpfungsstrategien informieren.

Wer hat diese Studie angeordnet und bezahlt?