Neue Studie: Einjähriges Berufkraut ist nun harmlos

Schweizer Forschende stellen die Einstufung des Einjährigen Berufkrauts als invasive Art in Frage. Die wegen ihrer Schädlichkeit für die heimische Biodiversität bekämpfte Pflanze ist offenbar harmlos. Bauern müssen die Pflanze aber bekämpfen.

sda/blu |

Das teilte das Forum Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) am Mittwoch mit. Das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus) ist in der Schweiz als invasive gebietsfremde Art eingestuft.

Bis 50’000 Samen pro Pflanze

Das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus), auch Weisses Berufkraut genannt, ist eine aus Nordamerika eingeschleppte Pflanze, die sich in Europa, insbesondere in Mitteleuropa, stark ausgebreitet hat. Ursprünglich als Zier- und Gartenpflanze eingeführt, fand sie zunächst in Parkanlagen und an Wegrändern Verwendung. 

Das Berufkraut wächst einjährig bis zweijährig und erreicht Höhen von 30 bis 150 cm. Charakteristisch sind die kleinen, weissen Zungenblüten um gelbe Röhrenblüten, die dem Blütenstand ein margeritenähnliches Aussehen verleihen. Die Pflanze produziert grosse Mengen an Samen (bis zu 50’000 pro Exemplar), die leicht durch Wind, Wasser oder landwirtschaftliche Geräte verbreitet werden. Aufgrund der hohen Reproduktionsrate sowie der Fähigkeit, auf unterschiedlichsten Standorten zu gedeihen, wurde die Pflanze als invasiv eingestuft. Doch nun kommen Forschende auf ein anderes Resultat.

Kein negativer Einfluss

Ein Forschungsteam der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) konnte in einer Studie keinen Nachweis dafür finden, dass das Einjährige Berufkraut der Artenvielfalt schadet. Für die Untersuchung hat das Team zehn Wiesen analysiert. Dort verglichen die Forschenden kleine Flächen mit unterschiedlich viel Berufkraut. Manche Flächen waren frei von der Pflanze, andere waren zu mehr als der Hälfte damit bedeckt.

Die Auswertung der Daten von insgesamt 40 Messflächen ergab, dass die Artenzahl und die Ausgeglichenheit der heimischen Pflanzenarten nicht von der Dichte des Berufkrauts beeinflusst wurden. Selbst bei einer Deckung von bis zu 55 Prozent durch den Neophyten sei kein negativer Effekt auf die Vielfalt der übrigen Pflanzen nachweisbar gewesen. Bei einem Diversitätsmass stellten die Forschenden sogar einen minimal positiven Effekt fest, wie sie in der Fachzeitschrift «Tuexenia» berichteten.

Ein teurer Kampf für nichts?

Die Ergebnisse der Studie stehen im Widerspruch zur aktuellen Praxis in der Schweiz. Das Einjährige Berufkraut wird hierzulande als schädlicher invasiver Neophyt eingestuft und steht auf der Liste der verbotenen Organismen der eidgenössischen Freisetzungsverordnung.

Behörden und Naturschutzorganisationen bekämpfen die Pflanze laut dem Forum Biodiversität teilweise mit hohem Aufwand. Die Autoren der Studie weisen darauf hin, dass auch andere wissenschaftliche Untersuchungen aus Europa zu ähnlichen Ergebnissen gekommen seien und ebenfalls keinen oder sogar einen positiven Effekt des Berufkrauts auf die Artenvielfalt gefunden hätten.

Kürzung von Direktzahlungen

Die Direktzahlungsverordnung verpflichtet die Bewirtschafter zur Bekämpfung des invasiven Neophyten. So können bei Problemverunkrautungen Sanierungsfristen verfügt werden. Den betroffenen Betriebsleitern drohen Direktzahlungskürzungen. Ein hoher Besatz mit Problempflanzen führt laut dem Bundesamt für Landwirtschaft zum Ausschluss der Fläche. Für das Berufkraut gilt ein Schwellenwert von 10 Prozent Deckungsgrad. Bei Überschreiten werden zuerst für die betroffene Fläche 400 Fr./ha Direktzahlungen gekürzt. Nach Ablauf der Sanierungsfrist erfolgt ein Ausschluss der Fläche aus der LN, wenn die Sanierung nicht gelang oder der Landwirt keine Massnahmen belegen kann.

Für die Einzelstock- oder Nesterbehandlungen darf man nur bewilligte, selektiv wirkende Mittel verwenden. Giftig ist das Berufkraut nicht, es wird aber von Rindern gemieden. Falls Flächen stark betroffen sind und das Jäten von Hand nicht mehr realistisch ist, kann man sich bei der kantonalen Fachstelle zu einzelbetrieblichen Bekämpfungsstrategien informieren. 

->  Berufkraut-Invasion kann teuer werden

Kommentare (4)

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  • Biopuur | 27.03.2026
    Genau mein Humor: Der Bund zieht sich mit einer etwas dubiosen Studie aus der Verantwortung, währenddessen er eine Berufsgruppe für den Schaden bezahlen lässt, an dessen Entstehung er mitbeteiligt ist. Praktisch heisst das dann: An Strassenrändern und Böschungen, bei denen Bund und Kanton verantwortlich sind, lässt man das einjährige Berufskraut beliebig wuchern, und wenn die Verbreitung durch versamen auf benachbarte landwirtschaftliche Flächen übergreift, ist es plötzlich des Bauern Problem.
  • Wälchli Urs | 26.03.2026
    Für die Bekämpfung von invasiven Arten, müsste der Bund aufkommen. Was könben Land- und Waldeigentümer dafür?
  • stefan | 26.03.2026

    Wer hat diese Studie angeordnet und bezahlt?

  • Rebekka Gerber | 26.03.2026
    Ich finde es schade, dass diese Publikation nicht näher betrachtet wurde, bevor ein Artikel darüber hier erscheint. In der Studie wurden nach meinem Verständnis hauptsächlich Fromentalwiesen (36 von 40 Plots) angeschaut. Es ist naheliegend, dass Fromentalwiesen weniger artenreich als auch resilienter gegenüber solchen Neophyten sind. Hätte man die gleichen Auswertungen auf sensiblen Trespenwiesen gemacht, bin ich sicher, wäre das Resultat anders.
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