Wie der Strickhof im «Rindvieh Aktuell» schreibt, sollten schon vor dem Weideaustrieb Überlegungen dazu angestellt werden, wie morastige Weideeingänge zu vermeiden sind.
So stelle sich die Frage, ob es möglich ist, den Weideeingang während der Vegetationsperiode zu verschieben. Morastige und versumpfte Stellen müssten möglichst verhindert werden.
Erlaubt ist laut Strickhof eine vegetationsfreie Fläche von 0,5m im Radius pro Grossvieheinheit. Um Problemen mit dem Gewässerschutz vorzubeugen, sollten Weideeingänge auch regelmässig frisch eingesät und dann entsprechend ausgezäunt werden. Dasselbe gelte für Tränkestellen.
Am besten sei es, wenn Tränkefässer regelmässig verstellt werden können oder an fixen Tränkestellen ein befestiger oder teilbefestiger Untergrund vorhanden ist. Und Achtung, warnt der Strickhof: «Bei einem geplanten Vorhaben ist immer zu berücksichtigen, dass unter Umständen eine Baubewilligung notwendig ist.»
Zudem müsse man damit rechnen, dass sich das Morastproblem bei befestigten Weideeingängen einfach um einige Meter auf den nicht-befestigten Boden verschiebe.

Weiden mit permanentem Zugang zum Stall können schlicht nicht morastfrei betrieben werden.