Säuberungsschnitt in Brachen

Wie das BBZN Hohenrain LU mitteilt, dominieren auf vielen Neuansaaten von Brachen und Blumenwiesen einjährige Unkräuter. Bei den Blumenwiesenansaaten sollten trotz schon aufgelaufener Blumen konsequent Säuberungsschnitte durchgeführt werden, damit auch spätkeimende Blumensamen durch das Licht am Boden auflaufen können.

Sobald die angesäten Arten dominieren, kann man einen richtigen Aufwuchs zulassen und einen Futterschnitt durchführen. Bei den Brachen sollten Säuberungsschnitte durchgeführt werden, wenn flächige Unkrautteppiche bestehen. Sobald einige Brachearten zu sehen sind und die Verunkrautung lückig ist, sollte die Fläche nicht mehr geschnitten werden.

Flächen mit einem übermässigen Besatz an Problempflanzen müssen saniert werden oder können laut einem Merkblatt der Agridea bei nicht sachgerechter Sanierung aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) ausgeschlossen werden, denn es besteht ein hohes Risiko für Problempflanzen. Deshalb wurden Bekämpfungsschwellen definiert, bei der  Winde und der Quecke zum Beispiel darf der  Deckungsgrad nicht mehr als 33 Prozent der Gesamtfläche ausmachen, bei der Blacke nicht mehr als 20 Pflanzen pro Are und bei der Ackerkratzdistel nicht mehr als ein Nest pro Are, bei Ambrosia gilt Nulltoleranz. 

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