D: Notfallzulassung für Beizmittel

Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat dem Pflanzenschutzdienst Nordrhein-Westfallen eine Notfallzulassung zur Beizung von Rüben-Saatgut mit neonicotinoidhaltigen Mitteln erteilt.

Die Zulassung des Beizmittels mit dem Wirkstoff Thiamethoxam gilt vom 1. Januar bis 30. April 2021, wie «agrarheute» berichtet. Die Zulassung ist auf eine Fläche von 40’000 Hektaren in Hotspots in den westlichen Landesteilen beschränkt.Mit der Zulassung wurden zusätzliche Auflagen zum Insektenschutz erlassen. Sie betreffen etwa eine tiefere auszubringende Dosis sowie Vorschriften für die Folgekulturen.

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