
Bis 31. Dezember 2026 können weiterhin PSM gekauft und mit ihnen gearbeitet werden, auch wenn auf die neue Fabe gewartet werden muss.
Agrarfoto
Damit die bisherige Bewilligung oder der anerkannte Ausbildungsabschluss – etwa eine Lehre als Landwirt, die Weiterbildung zum Meisterlandwirt oder ein Agronomiestudium – gültig bleiben, muss man diese zwingend bis zum 30. Juni 2026 im zentralen Fabe-Register eintragen lassen.
Damit bleiben nur noch wenige Tage, um das Antragsformular auszufüllen und die nötigen Dokumente hochzuladen. Dazu muss das Formular im Fabe-PSM-Register ausgefüllt werden und die verlangten Nachweise (alte Fabe oder anerkannter Abschluss) hochgeladen werden.
Dazu wird das Diplom (EFZ, HF, FH usw.) mit dem Handy fotografiert und hochgeladen (siehe blauen Kasten). Nach der Validierung nach ca. einem Monat erhält man per Brief die Bestätigung der Ausstellung mit der Aufforderung, die Gebühr von 50 Franken zu bezahlen (Twint, Kreditkarte usw.). Nach Zahlung folgt per E-Mail die Aktivierungsbestätigung. Anschliessend muss man die App Fabe PSM installieren. Damit weist man künftig die Fabe beim Kauf von PSM und bei Weiterbildungen vor.
Ohne fristgerechte Registrierung bis Ende Monat verlieren alte Ausweise ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Kauf von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Verwendung nur noch möglich, wenn eine digitale Bewilligung, die als QR-Code in einer App angezeigt wird, vorgewiesen werden kann.
Fabe-Umtausch
Auf der Website zur Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln finden Sie die genaue Anleitung zum Erwerb ihrer aktuellen Fabe. Auf dem Fabe-PSM-Register loggt man sich mit dem AGOV – Ihr Behörden-Login – ein und füllt das Formular aus. tst