
Die Kennzeichnungspflicht betrifft auch Maisfelder.
Agrarfoto
Für diverse Pflanzenschutzmittel gelten dieses Jahr neue Auflagen. Eine Verschärfung sticht dabei besonders ins Auge. Es handelt sich um die Kennzeichnungspflicht mit dem Hinweis «Information, damit Dritte Parzelle nicht betreten». Sie bedeutet, dass nach einer Anwendung eines solchen Produkts fremde Personen gewarnt werden müssen, damit sie im Feld nicht mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt kommen.
Nach dem Spritzen
Betroffen sind beispielsweise die Herbizide Tanaris, Solanis, Braudio, Zeppelin und Tomahawk im Nachauflauf im Raps, aber auch das Unkrautbekämpfungsmittel Kyleo bei einem Einsatz in Obst und Mais. Für die Landwirtinnen und Lohnunternehmer, die mit der Feldspritze unterwegs sind, besteht also eine Pflicht, eine Infotafel aufzustellen, um die Bevölkerung auf die Gefahr hinzuweisen. Das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg in Gränichen AG bietet nun auf der Website eine Vorlage für eine solche Infotafel an.
Sie kann kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf der Tafel stehen der Text «Betreten verboten. Hier werden Lebensmittel produziert. Besten Dank für die Rücksichtnahme» und ein Gefahrensymbol. Die Auflage zur Informationspflicht ist im Pflanzenschutzmittelverzeichnis bei allen betroffenen Produkten unter «Auflagen und Bemerkungen» aufgeführt.
Behandlung stoppen
Ebenfalls neu: In Mais, Sonnenblumen, Rüben, Eiweisserbsen, Ackerbohnen oder Soja darf die Behandlung mit diversen Herbiziden wie Frontier, Loper, Mazil und Spectrum nicht begonnen oder muss unterbrochen werden, wenn ungeschützte Personen der Drift ausgesetzt sein könnten.

Einzelne Pflanzenschutzmittel sind mit der Auflage «Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.» versehen.
Liebegg
An der 60. KP Sitzung unseres freiheitsliebenden Staates ist man zum einstimmigen Beschluss gekommen, dass unsere Werktätigen besser geschützt werden müssen. Darum hat das ZK verfügt, dass jede LPG, VEG oder ACZ nach Abschluss der Massnahme zum Pflanzenschutz die Flächen mit den Tafeln nach Bestimmung der TLG 4765/3 kennzeichnen muss. Bei Zuwiderhandlung muss mit dem Besuch unserer Volkspolizei gerechnet werden.
Brudergruss, Euer Erich
Ausserdem in min.25 Sprachen und für eventuelle Fragen die Tel Nr des zuständigen Bundesamtes.
Geniesst den Frühling verständigt,denn man ist länger Tod als Lebendig
Geht's eigentlich noch,auf den Landw.Flächen hat niemand was verloren.Hab mal einer gesagt als Sie meinte Sie wäre da durchspaziert,ok ich würde am nöchsten Wochenende in Ihrem Garten das Chminee anfeuern und Gäste dazu einladen.Sie meinte dass sei Ihr Privates Grundstück was ich eigentlich wolle,ok das Land ist auch Privateigentum da habe Sie also auch nichts verloren.