Betreten verboten: Landwirte müssen Infotafel aufstellen

Bei mehreren Herbiziden müssen die Landwirte und Landwirtinnen nach dem Spritzen neu eine Infotafel aufstellen. Das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg in Gränichen AG bietet nun auf der Website eine Vorlage für eine solche Infotafel an.

Susanne Meier |

Für diverse Pflanzenschutzmittel gelten dieses Jahr neue Auflagen. Eine Verschärfung sticht dabei besonders ins Auge. Es handelt sich um die Kennzeichnungspflicht mit dem Hinweis «Information, damit Dritte Parzelle nicht betreten». Sie bedeutet, dass nach einer Anwendung eines solchen Produkts fremde Personen gewarnt werden müssen, damit sie im Feld nicht mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt kommen.

Nach dem Spritzen

Betroffen sind beispielsweise die Herbizide Tanaris, Solanis, Braudio, Zeppelin und Tomahawk im Nachauflauf im Raps, aber auch das Unkrautbekämpfungsmittel Kyleo bei einem Einsatz in Obst und Mais. Für die Landwirtinnen und Lohnunternehmer, die mit der Feldspritze unterwegs sind, besteht also eine Pflicht, eine Infotafel aufzustellen, um die Bevölkerung auf die Gefahr hinzuweisen. Das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg in Gränichen AG bietet nun auf der Website eine Vorlage für eine solche Infotafel an.

-> Hier gehts zur Vorlage

Sie kann kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf der Tafel stehen der Text «Betreten verboten. Hier werden Lebensmittel produziert. Besten Dank für die Rücksichtnahme» und ein Gefahrensymbol. Die Auflage zur Informationspflicht ist im Pflanzenschutzmittelverzeichnis bei allen betroffenen Produkten unter «Auflagen und Bemerkungen» aufgeführt.

Behandlung stoppen

Ebenfalls neu: In Mais, Sonnenblumen, Rüben, Eiweisserbsen, Ackerbohnen oder Soja darf die Behandlung mit diversen Herbiziden wie Frontier, Loper, Mazil und Spectrum nicht begonnen oder muss unterbrochen werden, wenn ungeschützte Personen der Drift ausgesetzt sein könnten.

Kommentare (9)

Sortieren nach: Likes | Datum
  • Fritzli Müller | 26.02.2026
    Erster April ist erst in 33 Tagen!
  • Marc | 26.02.2026
    Wie sieht das bei den Rasen der Schule aus? Interessiert kein Schwein. Und dort sind Kinder!!!
  • Muchel | 26.02.2026
    Liebe Genossen
    An der 60. KP Sitzung unseres freiheitsliebenden Staates ist man zum einstimmigen Beschluss gekommen, dass unsere Werktätigen besser geschützt werden müssen. Darum hat das ZK verfügt, dass jede LPG, VEG oder ACZ nach Abschluss der Massnahme zum Pflanzenschutz die Flächen mit den Tafeln nach Bestimmung der TLG 4765/3 kennzeichnen muss. Bei Zuwiderhandlung muss mit dem Besuch unserer Volkspolizei gerechnet werden.
    Brudergruss, Euer Erich
  • Richner Silvia | 26.02.2026
    Schön in dem Fall kann jeder Landwirt der Fremde auf seinen Feldern sieht,bei denen auch einfach in deren Garten den Grill benutzen und ein Fest veranstalten.Gleiches Recht für alle
  • Mäge | 26.02.2026
    Auf der Kreativen Tafel würde ich noch ein Totenköpfli mahlen,Zweck :beßeresVerstehens.
    Ausserdem in min.25 Sprachen und für eventuelle Fragen die Tel Nr des zuständigen Bundesamtes.

    Geniesst den Frühling verständigt,denn man ist länger Tod als Lebendig
  • Feldmaus | 26.02.2026
    Ich glaube wir verblöden noch, welch hoch intelligenter Person kommt das in den Sinn? 1. Die Parzellen die mit Kulturen belegt sind, gelten als tabu für dritte. (ich gehe auch nicht in einen Garten der Privat ist (Hausfriedensbruch) 2. Bei der schon aufgeblasen Situation durch einzelne NGO sowie Personen die immerwährend das Gosse uns allwissende Maul führen über unsere Bauern, werden zusätzlich ermuntert noch mehr auf unser Produzenten die uns das Essen produzieren sowie nicht unnötig Produkte (Herbizide) ohne Grund einsetzen! Die Bewilligungsbehörde soll bei Zulassungen offener werden und nicht für solchen Blödsinn kraft aufwenden!
  • Richner Silvia | 26.02.2026

    Geht's eigentlich noch,auf den Landw.Flächen hat niemand was verloren.Hab mal einer gesagt als Sie meinte Sie wäre da durchspaziert,ok ich würde am nöchsten Wochenende in Ihrem Garten das Chminee anfeuern und Gäste dazu einladen.Sie meinte dass sei Ihr Privates Grundstück was ich eigentlich wolle,ok das Land ist auch Privateigentum da habe Sie also auch nichts verloren.

  • Giftzwerg | 26.02.2026
    Nicht zu glauben, welchen absurden Mist hier die CH-Bauern wieder zu erfüllen haben! Wann steht mal endlich ein Bauernvertreter auf und wehrt sich gegen solche Auswüchse?! Wo bleibt noch unser Stolz? Sind wir inzwischen zu Prostituierten der ganzen Gesellschaft geworden?
  • Produzierender Landwirt | 26.02.2026
    Geits eigentlich noch!! Sowieso hat niemand etwas in den Feldern zu suchen. Wieder so eine kommunistische Aneigung der S P. Das Land gehört dem Landwirt, die Landschaft gehört allen.
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