Weil mit bestehenden rechtlichen Grundlagen nicht auf pflanzengesundheitliche Herausforderungen reagiert werden konnte, hat der Bundesrat 2018 die neue Pflanzengesundheitsverordnung verabschiedet.
Sie gibt dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst sowie den kantonalen Behörden die Möglichkeiten, gezielt auf bestehende und neue Herausforderungen zu reagieren. Der Bundesrat hat nun zusätzliche personelle Ressourcen für die Umsetzung der Verordnung bewilligt.
Und er hat mit einer Änderung der entsprechenden Gebührenverordnungen den grössten Teil der Finanzierung des Mehraufwands gesichert.