Chlorothalonil: Syngenta mit Beschwerde

Der Entzug der Zulassung von Chlorothalonil-haltigen Produkten sei widersprüchlich. Syngenta will beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Der Entzug der Zulassung von Chlorothalonil-haltigen Produkten sei widersprüchlich. Syngenta will beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Nachdem die Schweizer Behörden am 11. Dezember 2019 die Zulassung für Chlorothalonil-haltige Produkte widerrufen hat, nimmt Syngenta Stellung zur Situation. Die Behörden hatten die Zulassung entzogen, weil die gesetuzlichen Anforderungen für die Zulassung nicht mehr erfüllt seien. Es seien Abbauprodukte von Chlorothalonil im Grundwasser nachgewiesen worden. Gleichzeitig hätten die Behörden bestätigt, dass die diskutierten Abbauprodukte im Trinkwasser als nicht relevant eingestuft wurden, also ungefährlich für Mensch und Umwelt.

Der Agrarkonzern ist mit der Begründung nicht einverstanden, und will neben der Aufhebung der Verfügung gerichtlich der Frage nachgehen, nach welchen Kriterien ein Wirkstoff bzw. dessen Abbauprodukte durch die Behörden beurteilt werden. Andererseits gehe es daru, wie und in welchem Zeitrahmen der Widerruf des Verkaufs und der Anwendung von Wirkstoffen verfügt werde.

Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid verzichte Syngentha auf den Verkauf von Chlorothalonil in der Schweiz.

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