Debut und Co. sind ab jetzt verboten

Die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beschlossene Aufbrauchfrist für den Herbizidwirkstoff Triflusulfuron-methyl galt nur bis am 1. April.

Ab sofort dürfen die Pflanzenschutzmittel, die diesen Wirkstoff beinhalten, nicht mehr in Zuckerrüben angewendet werden. Neben Parallelimportprodukten trifft dieses Verbot vor allem die beiden Mittel Debut und Debut Duo Active. Es ist laut der Schweizerischen Fachstelle für Zuckerrübenbau sowieso ungünstig, diese Herbizide im ersten Split einzusetzen.

Bei zu tiefen Temperaturen unter 15  Grad kann Debut nämlich zu starken Aufhellungen und Schäden an den Rübenpflanzen führen. Stattdessen empfiehlt die Fachstelle, die Bodenfeuchte mit dem Bodenherbizid Metamitron möglichst gut auszuschöpfen, um so die meisten Problemunkräuter am Auflaufen zu hindern.

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