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Die Punkteregeln und ihre vielen Ausnahmen
Die Auflagen betreffend Abdrift und bei geneigten Flächen bezüglich der Abschwemmung müssen eingehalten werden – aber nicht immer. Simon Binder von der Pflanzenschutzfachstelle des Kantons Zürich nennt Beispiele.
Bei Feldern mit Gefälle, die an einen Bach grenzen, gelten beim Spritzen von Pflanzenschutzmitteln strenge Regeln.
agrarfoto.com
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