Die gefährlichsten Substanzen sollen davon ausgenommen werden. Erneuerungen und gezielte Neubewertungen sollen nach Willen der Kommission dann durchgeführt werden, wenn es wissenschaftliche Gründe dafür gibt.
Bislang nur befristete Zulassungen
Bislang wird die Zulassung eines aktiven Wirkstoffs in der EU nur für einen begrenzten Zeitraum bis zu 15 Jahren erteilt und muss danach neu bewertet werden. Ohne erfolgreiche Erneuerung läuft die Zulassung aus.
Der Vorstoss der EU-Kommission ist Teil eines Vorschlagpakets, mit dem sie Verwaltungsaufwand und Kosten etwa für Produzenten, Unternehmen und Behörden reduzieren will. Gleichzeitig sollen bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit hohe Standards aufrechterhalten werden, wie die Behörde betont. Ausserdem soll die Planbarkeit beispielsweise für Landwirte verbessert werden.
Kommission: Millionen einsparen
Für risikoarme Wirkstoffe sollen nach Willen der Kommission etwa einfachere Verfahren gelten, um sie schneller zuzulassen und so auch nachhaltige Pflanzenschutzmittel zu fördern. Auch sollen Produkte gegen besonders schädliche Schädlinge schneller zugelassen werden.
Durch die Massnahmen können Schätzungen der Kommission zufolge Unternehmen jährlich etwa 428 Millionen Euro (400 Mio. Fr.) einsparen. Ausserdem rechnet die Behörde mit Einsparungen von jährlich etwa 660 Millionen Euro (617 Mio. Fr.) bei den nationalen Verwaltungen. Dank einer besseren Verfügbarkeit von Produkten sollen auch die Landwirte profitieren.
Glyphosat: Bis 2033
Bekannt ist etwa das umstrittene Pestizid Glyphosat, das die EU-Kommission nicht als gefährlich einschätzt. Glyphosat ist ein sogenanntes Totalherbizid. Es wirkt gegen eine Vielzahl von Unkräutern, indem es deren Wachstum stoppt. Glyphosat wird seit Mitte der 1970er-Jahre vor allem unter dem Handelsnamen «Roundup» genutzt und ist heute in zahlreichen Pflanzenschutzmitteln verschiedener Hersteller enthalten.
Die EU hat die Genehmigung für Glyphosat zuletzt bis Ende 2033 verlängert. In einem Teil der Mitgliedstaaten sind Anwendungen in Haus- und Kleingärten sowie auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, verboten oder stark eingeschränkt.
Wettbewerbsfähigkeit verbessern
Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen den Vorschlag nun diskutieren. Um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, versucht Brüssel derzeit, viele Regeln zu entschlacken. Jüngst schlug die EU-Kommission etwa vor, Umweltprüfungen für Genehmigungen zu vereinfachen und beschleunigen. Schon davor gab es eine Einigung, das europäische Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten abzuschwächen. Künftig soll es nur noch für wenige grosse Unternehmen gelten.
Darüber hinaus will die EU-Kommission Europas Biotechnologie-Sektor vorantreiben. Sie sei entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit, strategische Autonomie und wirtschaftliche Sicherheit der EU, heisst es. So sollen nach Willen der Behörde etwa entsprechenden Unternehmen der Zugang zu Finanzierung erleichtert und regulatorische Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
