EU verhängt Pestizid-Verbot zum Schutz von Bienen - Schweiz folgt

Die EU-Kommission will bestimmte Pflanzenschutzmittel zum Schutz von Honigbienen vorübergehend verbieten. Die Behörde beschloss EU-Diplomaten zufolge am Montag in Brüssel, bestimmte Pestizide (Neonikotinoide) zunächst für zwei Jahre zu untersagen. Auch die Schweiz will dem Verbot der EU folgen.

blu/sda/Reuters |

Die EU-Kommission will bestimmte Pflanzenschutzmittel zum Schutz von Honigbienen vorübergehend verbieten. Die Behörde beschloss EU-Diplomaten zufolge am Montag in Brüssel, bestimmte Pestizide (Neonikotinoide) zunächst für zwei Jahre zu untersagen. Auch die Schweiz will dem Verbot der EU folgen.

Die Pestizide sind nach Erkenntnissen der EU mitverantwortlich  für das Sterben vieler Bienenvölker in den vergangenen Jahren in  Europa. Zu den Produzenten gehören die Chemiekonzerne Bayer und  Syngenta. Die Konzerne hatten das Verbot, über das die  Mitgliedstaaten schon länger stritten, als unverhältnismässig  kritisiert.

Die EU-Mitgliedstaaten sprachen sich mehrheitlich für ein  Teilverbot von drei umstrittenen Pestiziden aus. In der  entscheidenden Sitzung in Brüssel stimmten in einem Ausschuss der  EU-Staaten 15 Länder für den Vorschlag der EU-Kommission, sagte ein  Vertreter der Kommission in Brüssel.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sieht vor, analog zur EU, die Bewilligung für drei Insektiziden zur Behandlung von Raps- und Maissaatgut zu suspendieren, schreibt die Bundesbehörde am Montagnachmittag in einem Communiqué. "Diese Insektizide der chemischen Gruppe der Neonicotinoide wurden aufgrund einer Publikation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu beurteilt", heisst es weiter. Obwohl diese Pflanzenschutzmittel bei vorschriftsgemässer Anwendung keine grösseres Risiko für Bienen darstellen, erachtet das BLW die Sicherheitsmarge als klein.

Imidacloprid, Clothianidin und Thiametoxam sind in der Schweiz für die Saatgutbeizung von Mais, Raps, Getreide, Rüben und Salat zugelassen. Bisher habe man in der Schweiz keine Bienenvergiftung beobachtet, hält das BLW fest. Die vorsorgliche Einschränkung gilt für Kulturen, die für die Bienen attraktiv sind. Die Saatgutbeizung von Mais und Raps steht - im Gegensatz zu Rüben und Salat, die vor der Blüte geerntet werden - zur Diskussion.

Während der Suspendierung sollen Techniken entwickelt werden, mit welchen das Risiko für Bienen reduziert und die Sicherheitsmarge erhöht werden kann, hebt das BLW hervor.

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