In Frankreich haben die Landwirtschaftskammern vor Engpässen in der Pflanzenschutzberatung gewarnt.
Der Präsident des Dachverbandes der Kammern (APCA), Sébastien Windsor, verwies in der vergangenen Woche auf die mit der Trennung von Beratung und Verkauf eingeführte Vorgabe für die Betriebe, ab 2023 in Abständen von maximal zwei bis drei Jahren eine entsprechende Beratung nachweisen zu müssen.
Die Kammern hätten zugesichert, die Hälfte des Beratungsaufwandes aufzufangen. Nun stehe zu befürchten, dass sie 100 % übernehmen müssten, so der APCA-Präsident. Frankreich hatte im vergangenen Jahr eine Trennung von Beratungs- und Verkaufsaktivitäten im Pflanzenschutz eingeleitet, die 2018 mit dem ersten Gesetz zur Stärkung der Produzenten beschlossen worden war.
Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums haben sich allerdings von etwa 500 in Frage kommenden Unternehmen nur wenige für die Beratung entschieden. Es fehle noch an einem soliden wirtschaftlichen Modell, grundsätzlich sei die Kapazität jedoch vorhanden.
Wichtig sei, nun die Gründung von Beratungsunternehmen zu fördern. Vor diesem Hintergrund schlägt der APCA vor, die Gültigkeit von bereits durchgeführten Beratungen zu verlängern. Zudem wollen die Kammern enger mit den Agrarhandelsgenossenschaften zusammenarbeiten, um die Kapazitäten zu erhöhen.
