Fungizid Fluazinam unter Verdacht

Fluazinam gehört zu den wichtigsten Fungiziden in der Landwirtschaft. Bei der Zulassung des Wirkstoffs vor bald zwanzig Jahren sind Befunde falsch bewertet worden. Es geht um kleinere Gehirne und Veränderungen einzelner Hirnregionen bei Tieren. In diesem Zusammenhang erregte nun auch eine Studie des Kantons Wallis Aufmerksamkeit.

Der Wirkstoff Fluazinam schützt Kartoffeln vor der Kraut- und Knollenfäule, Zwiebeln vor Rost oder Reben gegen Echten und Falschen Mehltau. In der Schweiz sind derzeit mehr als 20 Pflanzenschutzmittel mit Fluazinam zugelassen. So werden nach Angaben des Bundesamts für Landwirtschaft jährlich bis zu zehn Tonnen des Wirkstoffs auf Schweizer Feldern ausgebracht.

Ein Wegfall von Fluazinam hätte erhebliche Ertrags- und Qualitätseinbussen zur Folge. Darin sind sich die Bauernverbände nicht nur hierzulande, sondern auch in Deutschland und Dänemark einig. In Letzterem wurde der Wirkstoff bereits verboten.

Signifikant kleinere Gehirne

Nun ist der Wirkstoff weiter in den Fokus geraten. Wie die «tagesschau.de» schreibt, haben zwei Wissenschaftler der Universität Stockholm eine Herstellerstudie aus dem Jahr 2005 neu ausgewertet. Diese Studie war damals im Rahmen des europäischen Zulassungsverfahrens erstellt worden und sollte untersuchen, ob Fluazinam die Gehirnentwicklung von ungeborenen Tieren beeinträchtigt.

Die Forscher Axel Mie und Christina Rudén kommen nach Angaben des deutschen Nachrichtensenders zu einem deutlich anderen Ergebnis als das damalige Prüflabor. Ihrer Auswertung zufolge zeigten Ratten, die hohen Dosen des Wirkstoffs ausgesetzt waren, statistisch signifikant kleinere Gehirne und Veränderungen einzelner Hirnregionen.

Herstellerin äussert sich nicht

Nach Ansicht der Wissenschaftler seien in der ursprünglichen Auswertung sechs Befunde fälschlicherweise als nicht signifikant bewertet worden. Daraus ziehen sie den Schluss, Fluazinam hätte nach ihrer Einschätzung bereits 2008 nicht zugelassen werden dürfen.

Die Ergebnisse sorgen für Diskussionen, auch weil sie bisher noch kein wissenschaftliches Peer-Review-Verfahren durchlaufen haben. Mehrere unabhängige Fachleute bezeichneten die Auswertung gegenüber den recherchierenden Medien allerdings als plausibel. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die österreichische Agentur AGES wollen die ursprüngliche Studie nun erneut prüfen.

Die Herstellerin ISK, die den Wirkstoff 2005 zur Zulassung eingereicht hat, weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen erklärte gegenüber der «tagesschau.de», der Wirkstoff sei nach den geltenden Verfahren von den zuständigen Behörden geprüft worden. Da die neue Auswertung noch nicht wissenschaftlich begutachtet worden sei, könne man sich dazu nicht äussern.

Riesige Datenmengen

Auch in der Schweiz wird der Fall von den Medien verfolgt. Auf Nachfrage des «Tages Anzeigers» verweist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) darauf, dass die Schweiz die Wirkstoffgenehmigungen der EU übernimmt und die Pflanzenschutzmittel zusätzlich für den Einsatz unter Schweizer Bedingungen bewertet. Sollten sich aus der laufenden europäischen Überprüfung neue Erkenntnisse ergeben, werde man die notwendigen Massnahmen prüfen.

Neben der möglichen Gesundheitsgefährdung steht auch das Zulassungssystem selbst in der Kritik. Ein ehemaliger Schweizer Toxikologe, der während Jahren Pflanzenschutzmittel für den Bund beurteilt hat, erklärte gegenüber dem «Tages-Anzeiger», die Behörden seien bei der Bewertung in hohem Mass auf die Daten und Auswertungen der Hersteller angewiesen. Angesichts der riesigen Datenmengen lasse sich nicht jede Berechnung vollständig nachvollziehen. Der Fall Fluazinam zeige deshalb exemplarisch, wie schwierig eine unabhängige Kontrolle der eingereichten Studien sei.

Schliesslich zeigte eine 2025 veröffentlichte Studie des Kantons Wallis auch, dass bei Kindern in landwirtschaftlich geprägten Regionen Rückstände verschiedener Pflanzenschutzmittel im Urin nachgewiesen wurden – nicht zuletzt auch Fluazinam.

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