Fungizide: WWF erhält Zugang

Die Umweltschutzorganisation WWF erhält Zugang zu den Dossiers von drei Wiedererwägungsverfahren zur Bewilligung von Fungiziden. Die Inhaber der Bewilligungen verlangten vor dem Bundesverwaltungsgericht vergeblich die Schwärzung eines Teils der Unterlagen.

Die Umweltschutzorganisation WWF erhält Zugang zu den Dossiers von drei Wiedererwägungsverfahren zur Bewilligung von Fungiziden. Die Inhaber der Bewilligungen verlangten vor dem Bundesverwaltungsgericht vergeblich die Schwärzung eines Teils der Unterlagen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verfügte im Dezember 2018, dass der WWF Einsicht in die Akten erhält und damit seine Mitwirkungsrechte im Bewilligungsverfahren wahrnehmen kann.

Die Inhaber der Bewilligungen der Fungizide mit den Wirkstoffen Epoxiconazol und Azoxystrobin verlangten, die Akteneinsicht nicht zu gewähren oder zumindest jene Passagen hinsichtlich des zweiten Wirkstoffes zu schwärzen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Bewilligungsinhaber in drei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Es hält fest, dass der WWF gemäss einem Leitentscheid des Bundesgerichts vom Februar 2018 ein Mitwirkungsrecht bei der Bewilligung von Pestiziden habe.

(Urteile B-532/2019, B-535/2019 und B-556/2019 vom 25.10.2019)

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Geht Ihr holzen?

67.8 % Ja
18.6 % Nein
7.8 % Weiss noch nicht
5.9 % Habe keinen Wald

Teilnehmer insgesamt 800

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?