Mit Bewilligung Klappertopf mähen

Der Klappertopf ist in spät genutzten Wiesen teils stark verbreitet. Als Halbschmarotzer entzieht er den Wirtspflanzen über die Wurzeln Nährsalze und Wasser. 

Bei starkem Befall geht der Ertrag einer Wiese laut dem Strickhof deutlich zurück. Der Klappertopf enthält das Frassgift Aucubin und ist im frischen Zustand leicht giftig. Der Futterwert ist gering. Klappertopf muss regelmässig versamen, um sich dauerhaft halten zu können.

Um ihn zurückzudrängen, ist ein Schnitt in der frühen Blühphase ideal. Herbizide sind nicht zugelassen. Da Klappertopf meist vor dem offiziellen Schnittzeitpunkt der Ökowiesen zur Samenreife kommt, braucht es eine genehmigungspflichtige Vorverlegung des Schnittzeitpunkts. Bedingung für eine Sonderbewilligung ist ein hoher Anteil an Klappertopf von mindestens 20 Prozent Deckung.

Bei ganzflächiger Mahd muss ein Rückzugsstreifen belassen werden. Schnittgut muss weggeführt werden. Falls eine Q2-Beurteilung bevorsteht, ist kein Frühschnitt möglich. Frühester Schnitttermin ist bei Blühbeginn, spätester bei drei Vierteln offener Blüten. 

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Geht Ihr holzen?

67.8 % Ja
18.6 % Nein
7.8 % Weiss noch nicht
5.9 % Habe keinen Wald

Teilnehmer insgesamt 800

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?