
Pflanzenschutzmitteln in der Nachbarschaft von Wohngebieten soll es künftig möglich sein, die Pufferzonen nicht auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche einzurichten.
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In Frankreich bleibt die viel diskutierte Lockerung des Neonikotinoidverbots in der Warteschleife. Die Nationalversammlung hat das «Notfallgesetz für die Landwirtschaft» (LUA) in erster Lesung verabschiedet.
Eine Ausnahme für den Wirkstoff Acetamiprid wurde nicht aufgenommen. Die Befürworter der Lockerung hoffen nun auf den Senat, der das Gesetz voraussichtlich ab dem 17. Juni prüfen wird. Sollten sich Ober- und Unterhaus letztlich allerdings nicht verständigen können, hat die Nationalversammlung das letzte Wort.
Neue Vorgaben für die Gemeinschaftsverpflegung
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf ist durch das Unterhaus indes in mehreren anderen Punkten abgeändert worden. Dabei sind die Abgeordneten aus Sicht der Regierung zum Teil über das Ziel hinausgeschossen. Rechtswidrig ist nach Einschätzung des Landwirtschaftsministeriums etwa die Vorgabe für die Gemeinschaftsverpflegung der öffentlichen Hand, ausschliesslich Lebensmittel aus französischen Wertschöpfungsketten anzubieten.
Laut Ministerium würden in der Folge alle auf dieser rechtlichen Basis vergebenen Ausschreibungen angefochten werden können. Die Regierung wollte so weit wie möglich auf europäische Lebensmittel setzen.
Spiegelklauseln untergraben?
Eigene Wege eingeschlagen haben die Abgeordneten auch im Hinblick auf Spiegelklauseln. Gemäss dem Entwurf wollte sich die Regierung die Möglichkeit verschaffen, den Import von Lebensmitteln zu verbieten, wenn diese mit in der EU verbotenen Pflanzenschutzwirkstoffen behandelt wurden.
Die Nationalversammlung hat diese Vorgabe verschärft und auf in Frankreich nicht zugelassene Substanzen ausgeweitet. Dem Ministerium zufolge wird auch diese Massgabe einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, was die Einführung höherer Importstandards grundsätzlich gefährden dürfte.
Einigkeit bei anderen Massnahmen
Bei anderen wichtigen Neuerungen waren Regierung und Nationalversammlung weitgehend auf einer Linie. Im Gesetz vorgesehen sind unter anderem weitere Massnahmen zur Beschleunigung des Baus von Ställen und Wasserspeichern, etwa durch verschlankte Genehmigungsverfahren.
Im Wassermanagement sollen die Präfekten die Möglichkeit erhalten, Landwirten Ausnahmen von Auflagen der Managementpläne zu gewähren. In Bezug auf die Abstandsregelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Nachbarschaft von Wohngebieten soll es künftig möglich sein, die Pufferzonen nicht auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche einzurichten.