Neue Bewertung der Pflanzenschutzmittel

Jan Wäspe, BLW |

Der Massnahmenplan «Sauberes Wasser» ist in der Vernehmlassung. So gibt es eine neue Bewertung der Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Risiko. Dies betrifft die Risiken für Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung des Grundwassers mit Abbauprodukten. Der Bundesrat bestimmt die Indikatoren, um die Erreichung dieser Ziele zu überprüfen. 

In der Frühjahressession hat das Parlament das Landwirtschaftsgesetz angepasst. Bis 2027 müssen die Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und Abbauprodukte im Grundwasser um 50% reduziert werden.

Berechnung der Risiken

Der Bundesrat hat nun die Indikatoren zur Berechnung der Risiken und Überprüfung der Zielerreichung in die Vernehmlassung geschickt. Die Risiken von Pflanzenschutzmitteln werden durch verschiedene Faktoren bestimmt. Zum einen sind das die unterschiedlichen Eigenschaften der Wirkstoffe. Gewisse Wirkstoffe sind toxischer für bestimmte Lebewesen oder weniger gut abbaubar als andere.

Zum anderen bestimmt auch der Einsatz der Stoffe die Risiken. Wird ein Wirkstoff häufiger angewendet, wird das Risiko grösser. Wird ein Pflanzenschutzmittel hingegen in einem geschlossenen Raum angewendet, so sind die Einträge in die Umwelt kleiner, als wenn das Produkt im Freien angewendet wird. Auch mit solchen Anwendungsvorschriften können die Einträge in die Umwelt und somit das Risiko reduziert werden. Die Indikatoren berücksichtigen diese Elemente.

Risikofaktoren

Wichtige Grundlagen für die Festlegung der Indikatoren wurden bereits erarbeitet. So wurden für alle Wirkstoffe sogenannte Risikofaktoren berechnet. Diese zeigen das Potenzial eines Wirkstoffes das Grundwasser mit Abbauprodukten zu belasten oder die Oberflächengewässer zu beeinträchtigen. Die Umweltmonitorings zeigen, dass die Wirkstoffe mit den höchsten Risikofaktoren für einen wichtigen Teil der Belastung des Grundwassers mit Abbauprodukten und der Überschreitungen in Oberflächengewässern verantwortlich sind.

Sie sollen deshalb auf direktzahlungsberechtigten Betrieben ab 2023 eingeschränkt werden. Das ist eine wichtige Massnahme, die der Bundesrat in Vernehmlassung geschickt hat. Sie soll wesentlich zur Reduktion der Risiken von Pflanzenschutzmitteln beitragen.

Kommentare (2)

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  • Hegard | 23.05.2021
    Bravo
    Mit dem Doppelmesser kann Mann Diesel Sparen.
    Von einer Biogasanlage kann der Traktor mit
    Biogas oder Strom fahren.
    Strom und Gas verkaufen.
    Mit Mulchen kann Mann Wasser sparen
    Und mit dem Kompost Tünger sparen.
    Mit Kompost eine Wurmfarm züchten und
    Hühnerfutter sparen.
    und.und.und.....
    Bitte kommt doch endlich von
    Was der Bauer nicht kennt,isst er nicht
    weg.
    So wäre die Industrie schon lange Konkurs.
    Auch Sie müssen sich immer wieder erneuern.Die Konkurenz schläft nicht oder wird geschlachtet
  • Heinrich | 22.05.2021
    Warum gibt es immer noch so viele Kreiselmäher,? Das sind Insekten Killer! Doppelmesser ist da viel schonender und braucht erst noch weniger Diesel. In

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