Niederlande: Gericht nimmt Fungizid vom Markt

Ein niederländisches Berufungsgericht hat entschieden, dass das Fungizid Pitcher vom Markt genommen werden muss. Das Pestizid-Aktions-Netzwerk PAN Europe setzte sich damit gegen die Zulassungsbehörde durch.

AgE |

In den Niederlanden wird der Gartenbau in Kürze auf das Fungizid Pitcher verzichten müssen. Das Berufungsgericht für Handel und Industrie (CBb) hat  einer Klage des Pestizid-Aktions-Netzwerks (PAN) Europe stattgegeben und entschieden, dass das Produkt so schnell wie möglich vom Markt genommen werden muss.

Zulassungsbehörde muss handeln

Um ein unmittelbares Anwendungsverbot zu vermeiden, haben die Richter darauf verzichtet, die Zulassung des Produkts mit ihrem Urteil aufzuheben.

Stattdessen wird die staatliche Kommission für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden (Ctgb) angewiesen, innerhalb von drei Monaten eine entsprechende Entscheidung zu treffen und dafür zu sorgen, dass die vorhandenen Bestände aus dem Verkehr gezogen werden. Da Pitcher nicht hätte zugelassen werden dürfen, müssten die Fristen so kurz wie möglich sein, heisst es im Urteil.

Streit um Wirkstoff Fludioxonil

Pitcher wird als Fungizid unter anderem zur Behandlung von Blumenzwiebeln im Gartenbau eingesetzt und basiert auf den Wirkstoffen Fludioxonil und Folpet. Vom Markt genommen werden muss Pitcher nun wegen der endokrinschädlichen Eigenschaften von Fludioxonil. Wie aus dem Urteil des CBb hervorgeht, hatte PAN Europe zunächst gegen die Verlängerung der Zulassung von Pitcher durch die Ctgb Einspruch eingelegt. Diesen hatte die Behörde zurückgewiesen, woraufhin die Umweltorganisation Klage erhoben hatte.

Die zuständige Kammer hatte in dem Verfahren den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und letztlich entschieden, dass die Ctgb erneut über den Einspruch entscheiden muss. Die Zulassungsbehörde korrigierte ihre Entscheidung jedoch nicht, sodass PAN Europe wieder vor Gericht zog. Ein paralleles Verfahren hatte die Umweltorganisation gegen die Zulassung von Dagonis angestrengt. In diesem Fall hat das Berufungsgericht die Beschwerde jedoch abgewiesen und die Genehmigung für dieses Fungizid als rechtmässig eingestuft.

Vorwürfe gegen die Behörde

Aus Sicht von PAN Europe belegt die Entscheidung des Berufungsgerichts, dass die niederländische Zulassungsbehörde das EU-Recht nicht respektiert. Die die staatliche Kommission für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln setze sich für die «industrielle Landwirtschaft» ein, anstatt Umwelt und Gesundheit zu schützen, so der Vorwurf.

Nach Angaben der Umweltorganisation ist Fludioxonil in den Niederlanden in 23 weiteren Pflanzenschutzmitteln enthalten. Im Juli hatte das Netzwerk eine Untersuchung zur Belastung von Erdbeeren aus EU-Produktion vorgestellt. Der Wirkstoff war dabei mit am häufigsten nachgewiesen worden. 

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