Artikel werden durchsucht.
Pflanzenschutz: Frist zur Registrierung um einen Monat verlängert
Ein Teil der Landwirtinnen und Landwirte hat auf der offiziellen Website des Bundes die Angaben für den QR-Code noch nicht hinterlegt. Nun gibts «eine weitere Chance».
Ein Datum bleibt: Ab dem 1. Januar 2027 können Pflanzenschutzmittel für die berufliche Anwendung nur noch unter Vorweisung des Codes gekauft werden.
zvg
Um diesen Artikel vollständig zu lesen, benötigen Sie ein gültiges Abo des «Schweizer Bauer».
Noch kein Abo?
Gerne heissen wir Sie als neue Leserin, als neuen Leser willkommen.
Entdecken Sie in unserem Aboshop das passende Abo zu Ihren Wünschen.
Abo bestellen
Sie haben bereits ein Abo ?
Falls Sie bereits ein gültiges Abo besitzen, können Sie sich hier anmelden.
Anmelden