Pflanzenschutzmittel: Frankreich lockert Verbot

Frankreich lässt unter bestimmten Bedingungen wieder den Einsatz von zwei Pflanzenschutzwirkstoffen zu. Das Parlament hat entsprechende Ausnahmen im Rahmen des Notfallgesetzes für die Landwirtschaft beschlossen.

AgE |

In Frankreich wird das Neonikotinoidverbot gelockert. Ausnahmen für zwei Wirkstoffe sind Teil des «Notfallgesetzes für die Landwirtschaft» (LUA), das vom Senat verabschiedet wurde. Die Nationalversammlung hat am Tag zuvor grünes Licht gegeben.

In einem eng gesteckten Rahmen wird die Anwendung von Acetamiprid und Flupyradifuron ermöglicht. Flupyradifuron gehört nicht zur Gruppe der Neonikotinoide, wird aber aufgrund seines ähnlichen Wirkungsmechanismus ebenfalls vom bisherigen Verbot erfasst. Für beide Wirkstoffe kann das Landwirtschaftsministerium künftig Ausnahmen erlassen.

Grundlage ist eine Stellungnahme der französischen Zulassungsbehörde, des Amts für Gesundheitsschutz in Ernährung, Umwelt und Arbeit (ANSES). Acetamiprid kann ausschliesslich im Haselnussanbau erlaubt werden. Flupyradifuron kann zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut sowie zum Spritzen in Apfel- und Kirschplantagen freigegeben werden. Die Ausnahme gilt jeweils für ein Jahr und kann maximal zweimal erneuert werden.

Klagen bereits angekündigt

Abzuwarten bleibt, ob die neuen Regeln lange genug Bestand haben werden, um in der Praxis wirksam zu werden. Neben Abgeordneten der Nationalversammlung haben auch Umweltorganisationen bereits angekündigt, die Angelegenheit höchstrichterlich prüfen zu lassen.

Der erste Anlauf zur Lockerung des Neonikotinoidverbots war Teil des sogenannten Entfesselungsgesetzes und ist vom Verfassungsgericht kassiert worden. Begründet worden war das mit dem Verfassungsrang der Umweltcharta und zu weitreichenden Lockerungen. Diesen Einwänden wurde im zweiten Anlauf mit dem deutlich engeren Rahmen für die Anwendung der beiden Wirkstoffe Rechnung getragen.

Mehrheit trotz Kritik

Die Lockerung des Neonikotinoidverbots war auch in der Regierungsfraktion umstritten. Um das Notfallgesetz nicht zu gefährden, hatte die Regierung zunächst darauf verzichtet, die Ausnahmen in ihren Entwurf aufzunehmen. Bei der Beratung in der Nationalversammlung waren entsprechende Änderungsanträge in den Ausschüssen nicht zugelassen worden.

Eingeführt hatte die Lockerung der von einer konservativen Mehrheit dominierte Senat; auch im parlamentarischen Vermittlungsausschuss fand sich eine Mehrheit. Das Gesetz hat die Nationalversammlung mit 296 zu 224 Stimmen bei 41 Enthaltungen verabschiedet.

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