Schutz vor giftigem Staub

Agroscope warnt, dass Hinweise zum Umgang mit gebeiztem Saatgut zwar gelesen, aber schlecht umgesetzt werden.

Bei der Rübensaat, später beim Mais und im Getreide: Saatgut, das mit Beizmitteln behandelt wurde, ist im Einsatz. Es soll gegen Erdflöhe, Krähenfrass oder Pilze schützen. Beim Mischen und beim Säen gelten Schutzmassnahmen. Nun hat Agroscope anhand einer Umfrage gezeigt, dass es bei der Umsetzung dieser Vorschrift hapert. Die meisten der 190 Anwenderinnen und Anwender von gebeiztem Saatgut gaben zwar an, die Etiketten auf den Verpackungen mit Informationen über die Pflanzenschutzmittel, deren Schädlichkeit und über die Vorsichtsmassnahmen bei der Verwendung zu lesen.

Doch vor allem die jüngere Generation setze die Sicherheitsmassnahmen lückenhaft um, so die Forscher. Sie wollen, dass die Angaben auf den Etiketten aussagekräftiger formuliert werden. Und dass Infomaterial gezielt verbreitet wird. Beim Einsatz von gebeiztem Saatgut gilt gemäss Bund und den Herstellerinformationen:

• Beim Öffnen der Säcke und beim Befüllen der Sämaschine Schutzanzug tragen, je nach Wirkstoff auch eine Atemschutzmaske.

• Saatgut muss in den Boden eingearbeitet werden, auch an den Reihenenden. Es darf nicht an der Oberfläche liegen bleiben.

• Verschüttetes Saatgut sofort beseitigen, um die Wildtiere zu schützen.

• Behandeltes Saatgut darf nicht als Futter- oder Lebensmittel verwendet werden.

• Säcke müssen klar als «gebeiztes Saatgut» gekennzeichnet sein.

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