
Betriebe mit künstlicher Bewässerung, die zwischen Anfang März und Ende Juni ihre Kulturen anpflanzen oder säen, müssen ab dem 1. Januar 2026 einen Düngeplan erstellen und ihre Düngemassnahmen dokumentieren.
Baywa
Spaniens Landwirte müssen ab dem kommenden Jahr Düngepläne erstellen und ihre Düngemassnahmen dokumentieren. Dazu hat sie die Staatsregierung mit einem jetzt veröffentlichten Dekret verpflichtet. Zudem werden bestimmte Düngetechniken grundsätzlich verboten. Ziel ist eine Anpassung an die Vorgaben der europäischen Nitratrichtlinie.
Laut dem Dekret müssen Betriebe mit künstlicher Bewässerung, die zwischen Anfang März und Ende Juni ihre Kulturen anpflanzen oder säen, ab dem 1. Januar 2026 einen Düngeplan erstellen und ihre Düngemassnahmen dokumentieren. Für alle anderen Betriebe gilt diese Pflicht ab dem 1. September 2026. Ausserdem müssen sich die Landwirte gemäss dem Dekret zur Düngung beraten lassen.
Beratungspflicht und Ausnahmen
Dafür läuft in Gebieten mit besonders hohen Nitratwerten eine Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten der Pflicht zur Erstellung eines Düngeplans. Ausserhalb dieser Gebiete beträgt die Frist zwei Jahre. Unter anderem für besonders kleine Betriebe mit zum Beispiel einer Ackerfläche von maximal 5 Hektaren sind Ausnahmen von den Plan-, Dokumentations- und Beratungspflichten festgelegt.
Zudem wird durch die Neuregelung die Ausbringung von Gülle mittels Prallplatten und Güllekanonen grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon gelten beispielsweise auf besonders steilen Flächen.