Spritzentest schon gemacht?

Pflanzenschutzspritzen müssen zuverlässig funktionieren. Damit dies so ist, werden die Spritzen regelmässig geprüft. Im Jahr 2020 wurde das Testintervall von vier auf drei Jahre verkürzt. Darum müssen Feldspritzen und Sprühgeräte, die im Jahr 2021 das letzte Mal getestet wurden, dieses Jahr zum Test. 

Landtechnik Schweiz koordiniert im Auftrag des Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Spritzentests. Daneben ist auch Agroscope teil der «Arbeitsgruppe (AG) Spritzentest» und sorg für die Qualitätssicherung. Die AG Spritzentest begleitet nach eigenen Angaben die Spritzentests und entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Prüfstellen.

Dabei sind alle für den Pflanzenschutz eingesetzten, zapfwellengetriebenen oder selbstfahrenden Geräte mit einem Brühetank (ungeachtet der Grösse) betroffen. Die Prüfpflicht gilt ausserdem für den Einsatz der Pflanzenschutzmittel auf der Produkte-Liste des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).  Davon betroffen sind auch BIO-Betriebe ( s. Betriebsmittelliste für den biologischen Landbau in der Schweiz ).

Hier die Übersicht, wer dieses Jahr zur Prüfung muss:

Prüfstellen & Richtlinien

-> Prüfstellen 2024

-> Richtlinien für Pflanzenschutzgeräte im Feldbau

-> Richtlinien für Sprühgeräte in Obst- und Weinbau

Ist die Spritze in einem schlechten Zustand (hat z.B. Rinnstellen), empfiehlt es sich, die Spritze vorgängig instand zu stellen.

Der Verband Landtechnik Schweiz hat auf seiner Website weiter nützliche Infos zu den Spritzentest aufgeschaltet. Unter anderem auch den Link zum Webinar vom 6. Februar 2024 übers Thema Pflanzenschutz im Allgemeinen.

Spezialfälle

Wie die AG Spritzentest schreibt, sind Bandspritzen ein Spezialfall. Diese müssen aktuell nicht getestet werden. Eine Selbstdeklaration mit speziellem Formular sei aber geplant. Weiter Spezialfälle sind: Einzelpflanzenspezifische Applikation,  z.B. EcoRobotix oder Rumex. Dort sind Testprotokolle in Erarbeitung, bis dahin müssen Testbedingungen von Seiten der Hersteller mit der Software vorgesehen werden.

Wer Spritzgeräte mit Gun verwendet, muss nicht getestet werden. Das gilt solange, wie der Einsatz ausschliesslich mit der Gun erfolgt und kein Sprühbalken montiert wird, schreibt die AG Spritzentest weiter. Für die Homologation von Drohnen muss beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Bewilligung eingeholt werden. Mehr Informationen gibt es dazu auf der Website des BAZL.

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