
Bevor Pflanzenschutzmittel auf den Markt gebracht werden können, benötigen sie eine Zulassung durch den Bund.
Agrarfoto
Die Zulassungsgesuche seien aufgrund der komplexen Abklärungen und des knappen Personalbestands hängig, was zu langen Wartefristen führe, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Die Bundesverwaltung habe die Anzahl der offenen Gesuche in den vergangenen Jahren von über 700 auf rund 525 reduziert. Dennoch schreite der Abbau nicht schnell genug voran.
Notzulassungen reduzieren
Durch den beschleunigten Abbau der Gesuche sollen Lücken bei Pflanzenschutzmitteln geschlossen werden, schrieb die Landesregierung. Gegen gewisse Schadorganismen gebe es auf dem Markt keine Produkte mehr. Auch würden Notfallzulassungen für ältere Mittel erteilt, weil sich moderne Ersatzprodukte noch im Zulassungsverfahren befinden.
Die Landesregierung will, dass die für den Gesuchsabbau notwendigen Personalressourcen geschaffen und der Bewilligungsprozess noch stärker digitalisiert werden. Gleichzeitig sollen die Gesuchstellenden künftig besser über den Stand der Bearbeitung informiert und die Schnittstellen zwischen den Ämtern reduziert werden.
Finanzierung und Gebührenanpassung
Die Finanzierung erfolge über den ordentlichen Budgetprozess, wobei die erforderlichen Mittel ab 2028 durch eine Erhöhung der Zulassungsgebühren kompensiert werde. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) werden dem Parlament für das Jahr 2027 zusätzlich einen Nachtragskredit von insgesamt 2,8 Millionen Franken unterbreiten. Die Kosten für den Zulassungsaufwand des Bundes seien derzeit nur zu rund 15 Prozent gedeckt, hiess es weiter. Der Bund will den Kostendeckungsgrad deshalb an das Niveau der EU-Zulassungen von rund 50 Prozent angeglichen. Das dürfte noch zu reden geben.
Bevor Pflanzenschutzmittel in der Schweiz auf den Markt gebracht werden können, benötigen sie eine Zulassung durch den Bund. Überprüft werden dabei die Wirksamkeit der Produkte sowie ihre Risiken für Mensch und Umwelt.