
Im Urteil von Mitte Dezember stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass das Zulassungsdossier erhebliche Mängel aufwies. (Symbolbild)
Agrarfoto
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die erneute Zulassung des insektiziden Wirkstoffs Cypermethrin durch die EU-Kommission im Jahr 2021 rechtswidrig war. Im Urteil von Mitte Dezember stellt der EuGH fest, dass das Zulassungsdossier erhebliche Mängel aufwies.
Aus Sicht der Luxemburger Richter sind die Massnahmen zur Minderung des Risikos für Insekten weder wissenschaftlich fundiert noch realistisch. Zudem sei die Langzeittoxizität von zumindest einem cypermethrinhaltigen Produkt nicht ausreichend geprüft worden.
Zulassungsverlängerung wird überprüft
Die Kommission muss ihre Zulassungsverlängerung nun überprüfen, was nach Einschätzung von PAN Europe zu einer Rücknahme der Genehmigung führen dürfte. Cypermethrin ist ein Insektizid aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide. Es wird unter anderem in der Tiermedizin, aber auch im Acker- und Gemüsebau sowie in der Forstwirtschaft eingesetzt
Klägerin in dem Verfahren war das Pestizid-Aktions-Netzwerks (PAN) Europe. Der Rechtswissenschaftler und Vertreter von PAN Europe, Prof. Antoine Bailleux, sprach nach dem Urteil von einem «Hoffnungsschimmer in einer Zeit, die von massiven Rückschritten in der Umweltgesetzgebung geprägt ist».
Die Kommission ist nun verpflichtet, ihre Entscheidung zur Zulassungsverlängerung von Cypermethrin zu überprüfen. Nach Einschätzung von PAN Europe wird der Wirkstoff in der Folge vom Markt genommen werden müssen.
Vorhergehendes EuG-Urteil aufgehoben
Hintergrund der Klage war, dass die Europäische Kommission die Genehmigung für Cypermethrin im November 2021 unter bestimmten Auflagen bis Ende 2029 verlängert hatte. Im Jahr 2022 beantragte PAN Europe unter Berufung auf die Aarhus-Verordnung eine interne Überprüfung dieses Verwaltungsakts. Die Kommission lehnte dies ab und verwies auf vorgesehene Massnahmen zur Risikominderung.
Daraufhin erhob PAN Europe Klage auf Nichtigerklärung dieser Ablehnung. Das Europäische Gerichts (EuG), die dem EuGH vorgelagerte Instanz, wies die Klage im Februar 2024 zurück. Auch dieses Urteil focht das Netzwerk anschliessend an.
Mit dem Urteil folgt der EuGH nun seiner Generalanwältin Juliane Kokott, die bereits im Juni empfohlen hatte, das vorhergehende Urteil des EuG in Teilen aufzuheben. Laut PAN Europe hat damit erstmals eine zivilgesellschaftliche Organisation eine Entscheidung zur Pestizidzulassung in der EU erfolgreich vor das höchste europäische Gericht gebracht.