
Aufgrund neuer Forschungsergebnisse hat der Bund Chlorothalonil als «wahrscheinlich krebserregend» bezeichnet und die Anwendung per Anfang 2020 verboten.
zvg
Das Bundesamt für Landwirtschaft bewilligte den Einsatz von Chlorothalonil in den 1970er-Jahren. Der Wirkstoff wurde im Getreide-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau gegen Pilzbefall eingesetzt.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) widerrief nach einer gezielten Überprüfung im Dezember 2019 die Bewilligung von Fungiziden, die auf dem Wirkstoff Chlorothalonil basieren. Gemäss dem Bundesamt kann der Einsatz von Chlorothalonil dazu führen, dass gesundheitsschädigende Abbauprodukte davon in das Grund- und Trinkwasser gelangen. Es handelt sich dabei um so genannte Metaboliten.
Verbot mit sofortiger Wirkung
Das Verbot des Wirkstoffes wurde mit sofortiger Wirkung verfügt. Es wurde keine Ausverkaufs- und Aufbrauchfrist für Lagerbestände gewährt. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Im Januar 2020 hatte Syngenta Agro als Anbieter eines Fungizids mit dem strittigen Wirkstoff Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Syngenta kritisierte, die im Grundwasser gemessenen Metaboliten R471811 und R417888 (M4 und M12) seien nicht gesundheitsschädlich. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das am Überprüfungsverfahren des BLW als Fachbehörde beteiligt war, habe diese in einem Gutachten als «nicht relevant» erachtet – also als nicht gesundheitsgefährdend.
Übernahme von EU-Ergebnissen
Im Beschwerdeverfahren argumentierte das BLV als neue Zulassungsstelle und Vorinstanz, dass trotz des Gutachtens alle Metaboliten von Chlorothalonil als relevant betrachtet werden müssten. Unabhängig davon sei von Grenzwertverletzungen und von einer Gesundheitsgefährdung infolge des Chlorothalonil-Einsatzes auszugehen.
Bei der Beurteilung des vorliegenden Falles kam nicht die am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung zur Anwendung, da die Verfügung 2019 erlassen worden war. Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht gewisse nach dem Erlass in Kraft getretene Änderungen einzelner Gesetzesartikel zu berücksichtigen.
Widerruf rechtmässig
Einer davon schreibt die Übernahme von Beurteilungsergebnissen aus dem EU-Verfahren vor. In diesem hatten die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in ihrer Empfehlung zuhanden der EU-Kommission und letztere in ihrem Entscheid eine erhebliche Gefährdung von Amphibien und Fischen durch Chlorothalonil festgehalten.
Bereits basierend auf dieser Erkenntnis ist das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gelangt, dass der Widerruf der Bewilligung des chlorothalonilhaltigen Fungizids rechtmässig sei. Auch auf der Basis des bisherigen Rechts gelangt man laut Gericht zum selben Ergebnis. Die Bewilligung wurde im Wesentlichen mit der Belastung des Grundwassers begründet.
Nicht alle Metaboliten relevant
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Argumentation zurückgewiesen, wonach alle Chlorothalonil-Metaboliten relevant seien. Vier davon seien es nicht – darunter die relativ häufig im Grundwasser vorgefundenen Metaboliten M4 und M12.
Die Syngenta begrüsst diese Feststellung in einer am Donnerstag publizierten Medienmitteilung. «Damit ist klar: Es ist unzulässig, alle Metaboliten – ungeachtet ihrer effektiven Human- und Ökotoxizität – pauschal als relevant zu erklären», heisst es weiter. Das Gericht habe die Position von Syngenta bestätigt, dass wissenschaftliche Bewertungen massgebend sein müssen und nicht automatische Einstufungen ohne neue Erkenntnisse. Der Konzern hat den Grundsatzentscheid angestrebt. «Wir brauchen Rechtssicherheit: Einmal ja, einmal nein – das geht nicht für ein Unternehmen, das seine in langjähriger Forschung entwickelten Pflanzenschutzmittel auch in der Schweiz zulassen will», stellt der Konzern klar.
Syngenta: Entscheide müssen auf Fakten beruhen
«Wir haben uns für differenzierte, wissenschaftsbasierte Entscheide eingesetzt», sagt Roman Mazzotta, Länderpräsident von Syngenta in der Schweiz. Behördenentscheide müssten auf Fakten beruhen, nicht auf Automatismen. Eine differenzierte Sichtweise sei zwingend. Das Vorkommen dieser beiden Metaboliten M4 und M12 mit einem Wert von über 0,1 Mikrogramm pro Liter Grundwasser würde laut Gericht den Widerruf des Fungizids nicht rechtfertigen. Die Grenzwerte würden nur für relevante, beziehungsweise gesundheitsschädigende Metaboliten gelten.
Da auch relevante Metaboliten von Chlorothalonil vereinzelt in Konzentrationen über 0,1 Mikrogramm pro Liter Grundwasser nachgewiesen worden seien, erweise sich der Widerruf der Bewilligung zum Schutz des Grund- und Trinkwassers als rechtens – zusätzlich zum erwähnten Aspekt der Umweltgefährdung. Auch die gegen die Nichtgewährung der Ausverkaufs- und Aufbrauchfrist erhobenen Argumente von Syngenta hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht angefochten werden.
(Urteil B-531/2020 vom 12.3.2026)
Sehr tiefer Grenzwert
Der neue Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter sei extrem tief, erklärte der Berner Kantonschemiker Otmar Deflorin im Januar 2020 gegenüber der Zeitung «Der Bund». «Bis vor kurzem liessen sich tiefere Werte gar nicht messen.» Zudem brauche es in der Regel eine gewisse Menge, bis eine Substanz toxisch, also giftig sei.
Er machte ein Beispiel: «Alkohol ist ein Zellgift, das nachweislich Leberkrebs verursacht. Wenn Sie ein Glas Whisky mit 40 Prozent Alkohol trinken, nehmen Sie eine ungleich grössere Menge an toxischen Substanzen ein, als wenn Sie einen Liter Wasser trinken.» Für Chlorothalonil gilt eine lebenslängliche Tagesdosis von 15 Mikrogramm pro Kilo Körpergewicht als unbedenklich. Um diese Dosis zu erreichen, müsste man also 150 Liter Wasser pro Kilo Körpergewicht trinken, sofern der Grenzwert eingehalten wird.
Auch unbelastetes Wasser kann gefährlich sein: Trinkt man innert kurzer Zeit sieben oder mehr Liter Wasser, so kann dies lebensbedrohlich werden. Trotzdem sei er «dezidiert» der Meinung, dass die Chlorothalonil-Abbauprodukte nicht ins Wasser gehörten, sagte Deflorin. «Dass Chlorothalonil nun verboten ist, ist eine grosse Errungenschaft der Behörden.»