Rückstandshöchstgehalte in Lebensmitteln werden gemäss dem Bundesamte für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) so festgelegt, dass bei deren Einhaltung und nach heutigem Wissen für Konsumentinnen und Konsumenten kein Gesundheitsrisiko besteht. Die Rückstandshöchstgehalte werden gemäss der guten Pflanzenschutzpraxis – nur so viel wie nötig, um Schädlinge oder Unkräuter zu bekämpfen – sehr oft deutlich tiefer angesetzt, als es der Gesundheitsschutz verlangen würde.
Zehn Proben über Höchstgehalt
Bei mehr als der Hälfte (63 Prozent) der 405 Lebensmittelproben, die 2024 entnommen wurden, konnten Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen werden. Davon überschritten zehn Proben den Rückstandshöchstgehalt (RHG), wie aus dem Monitoringbericht des BLV am Montag hervorging. Ein Rückstand über dem RHG stellt nicht automatisch ein Gesundheitsrisiko dar. Der RHG wird so tief und streng festgelegt, dass gesundheitlich unsichere Mengen in Lebensmitteln nur schwer erreicht werden können.
Sieben der zehn Testentnahmen waren rechtlich nicht konform und überschritten somit den statistisch gesicherten Rückstandshöchstgehalt. Davon waren 2024 Aprikosen und Erdbeeren betroffen. In den Proben konnten Rückstände der Pflanzenschutzmittel Captan, Halosyfop, Iprodione und Spinosad festgestellt werden.
Risikofrei essbar
Der zulässige Rückstandshöchstgehalt von Pflanzenschutzmittel werde weit strenger festgelegt, als es für den Gesundheitsschutz notwendig sei, sagte eine BLV-Sprecherin am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Werden die Werte eingehalten, können die Lebensmittel nach heutigem Wissen risikofrei konsumiert werden.
Neben Aprikosen und Erdbeeren wurden 2024 weitere Früchte wie Äpfel, Birnen und Kirschen überprüft. Zudem wurden Proben bei Gemüse (Karotten, Zucchetti, Blumenkohl, Weisskohl, Salat, Kartoffeln), Getreide (Weizenmehl) und pflanzlichen Ölen (Sonnenblumenöl, Rapsöl) entnommen.
