Für Bio-Trauben, die unter dem Knospe-Label produziert werden, gilt auch im Jahr 2025 ein branchenweit empfohlener Mindestaufpreis, schreibt Bio Suisse in einer Mitteilung. Produzenten und Aufkäufer hätten sich nun zum dritten Mal auf eine einheitliche Entschädigung geeinigt: 40 Rappen pro Kilogramm Traubengut sollen als Aufpreis entrichtet werden.
Höhere Produktionskosten rechtfertigen Zuschlag
Die Empfehlung gilt als absolutes Minimum und berücksichtigt die höheren Produktionskosten im Biolandbau. Laut Berechnungen – etwa den Deckungsbeiträgen 2024 von Agridea – schwanken die Mehrkosten zwischen 40 Rappen und 1 Franken pro Kilo, abhängig von Anbaumethode, Topographie und weiteren Faktoren. In einigen Regionen werden deshalb bereits höhere Aufpreise bezahlt.
Marktdruck hält an
Trotz anhaltendem Druck auf dem Weinmarkt zeigen sich die Knospe-Winzer zuversichtlich: Gemäss einer aktuellen Umfrage erhielten die meisten 2024 denselben oder sogar einen besseren Preis für ihr Bio-Traubengut.
In diesem schwierigen Umfeld sprachen sich viele dafür aus, den Mindestaufpreis beizubehalten – nicht zuletzt, um die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Biolandbaus zu sichern.
Bio-Anbau wächst weiter
Die Bedeutung des Bio-Weinbaus nimmt weiter zu: Mittlerweile sind über 20 Prozent der gesamten Schweizer Rebfläche biologisch bewirtschaftet.
Der Entscheid, den Mindestaufpreis erneut festzulegen, unterstreicht die zunehmende Relevanz nachhaltiger Produktionsformen in der Schweizer Weinbranche.
