BLW beharrt auf Streptomycin-Verbot

Es bleibt beim Verbot: Die Schweizer Obstbauern dürfen im Kampf gegen den Feuerbrand kein Streptomycin mehr einsetzen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist auf einen Antrag zur Wiedererwägung aus dem Kanton Thurgau nicht eingetreten.

Es bleibt beim Verbot: Die Schweizer Obstbauern dürfen im Kampf gegen den Feuerbrand kein Streptomycin mehr einsetzen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist auf einen Antrag zur Wiedererwägung aus dem Kanton Thurgau nicht eingetreten.

Volkswirtschaftsdirektor Kaspar Schläpfer habe den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Freitag mit. Vertreter des BLW, des schweizerischen und der kantonalen Obstverbände sowie der kantonalen Beratungsstellen hatten sich zu einer Aussprache getroffen.

Nun sei zu hoffen dass die klimatischen Bedingungen während der Blütezeit optimal verliefen und nur ein möglichst kleiner Feuerbrand-Infektionsdruck entstehe, heisst es im Communiqué aus Frauenfeld. Die Fachstelle Pflanzenschutz prüfe eine koordinierte Rücknahme des Mittels Streptomycin von den Obstbauern.

Noch offen sei, ob das BLW eine allfällige Rückerstattung finanziere. «Obstversuche und Forschungsarbeiten müssen nun mit Hochdruck weiter vorangetrieben werden, um möglichst schnell weitere Erkenntnisse im Kampf gegen das Feuerbrandbakterium zu erlangen», schreibt der Kanton Thurgau.

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