Einheimische dürfen zuerst Pilze sammeln

Einheimische zuerst: Das Tessiner Umweltdepartement will für das Pilzsammeln im Kanton eine Ausweispflicht einführen. Im Fokus der vorgeschlagenen Massnahmen stehen Sammler und Sammlerinnen von auswärts, vor allem aus Norditalien.

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Einheimische zuerst: Das Tessiner Umweltdepartement will für das Pilzsammeln im Kanton eine Ausweispflicht einführen. Im Fokus der vorgeschlagenen Massnahmen stehen Sammler und Sammlerinnen von auswärts, vor allem aus Norditalien.

Vorgesehen ist ein Ausweis für Pilzsammler, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Ohne ihn sollen in besonders empfindlichen Gebieten keine Pilze mehr gepflückt werden können. Wer im Tessin wohnt, erhält die Karte an seinem Wohnort gratis für ein Jahr.

Wer im Ausland wohnt, erhält den Ausweis dagegen nur für eine Woche, muss ihn bei einer Gemeinde im regulierten Gebieten beziehen und eine Gebühr von bis zu 100 Franken bezahlen. Neben der neuen Vorschrift gelten weiterhin die bisherigen Einschränkungen für die Pilzsuche. Übersteigt die Nachfrage das verfügbare Angebot, werden einheimische Antragsteller bevorzugt.

Schutz für empfindliche Gebiete

Mit dem Ausweis sollen besonders empfindliche Gebiete vor zu starker Ausbeutung durch Auswärtige geschont werden, wie es in der Mitteilung hiess. In Norditalien sei die Pilzsuche streng reglementiert. Das Unbehagen über den wachsenden Andrang nehme zu, auch wegen des zusätzlichen Verkehrs und des wilden Parkierens.

Im Tessin dürfen gemäss den geltenden Bestimmungen pro Person und Tag bis zu drei Kilogramm Pilze gesammelt werden, wie der Verband Schweizerischer Vereine für Pilzkunde im Internet schreibt. Gesucht werden darf nur von 7 bis 20 Uhr.

Im Nachbarkanton Graubünden sind es zwei Kilogramm pro Person und Tag. Ein vollständiges Sammelverbot gilt gemäss den Angaben vom 1. bis zum 10. jedes Monats. Landesweit verboten ist gemäss den Angaben das Pilzsammeln in Natur- und Pflanzenschutzgebieten.

Die vom Tessiner Umweltdepartement vorgeschlagenen Massnahmen werden in den kommenden Tagen in eine Vernehmlassung gegeben.

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