
Mostobst wird so kühl wie möglich verarbeitet.
Inforama
Die Fruchtkaliber sind bescheiden, Äpfel und Birnen werden notreif, es kommt zu einem vorzeitigen Fruchtfall. Doch nicht alles, was runterfällt, eignet sich zum Mosten. Früchte, die nicht bedenkenlos gegessen würden, sollten nicht zur Verarbeitung zu Obstsäften vorgesehen werden.
Die Grundvoraussetzung für einen qualitativ hochwertigen Obstsaft ist die Einhaltung der vom Schweizer Obstverband (SOV) publizierten Normen und Vorschriften für Mostobst. Zum Zeitpunkt der Ablieferung müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
- gesund, reif, frisch, sortentypisch
- ohne qualitätsbeeinträchtigende Zwischenlagerung
- frei von fremdem Geruch und Geschmack
- sauber, frei von Fremdstoffen
Je kühler, desto besser
Die Anlieferungstermine des Verarbeitungsbetriebes oder der Annahmestelle sollten im Sinne eines reibungslosen Betriebsablaufes eingehalten werden. In der Kleinmosterei wird das Mostobst vorteilhafterweise so kühl wie möglich verarbeitet, um den Reifeprozess von Frühsorten und den mikrobiellen Verderb zu verzögern.
Je kühler das Mostobst beziehungsweise der Saft, desto besser lässt er sich schönen oder klären. Je geringer der Anteil der Trubstoffe ausfällt, desto besser wirkt die Pasteurisation. Dadurch wird die Haltbarkeit der Säfte verbessert. Säfte aus Frühsorten mit einer kurzen Aufbrauchfrist versehen und nach dem Lagerhaltungsprinzip «first in – first out» verbrauchen.