Ein unsachgemäss angebrachtes, auf den Boden hängendes Rebschutznetz kann leicht zur tödlichen Falle für Vögel, Igel und Reptilien werden – und für die Verantwortlichen strafrechtliche Konsequenzen haben. Das teilt Agroscope mit.
Die Verwendung von Überzeilennetzen ist möglichst auf Rebparzellen zu beschränken, auf welchen das Risiko von Vogelfrass besonders gross ist oder in welchen das Anbringen von Seitennetzen nicht möglich ist.
In diesem Fall sollten gut sichtbare, helle Netze, grobmaschig oder mit Maschengrösse von mindestens 40 auf 40mm, gewählt werden. Der Schutz der Traubenzone mit seitlich angebrachten, 0,8 bis 1,5m hohen Netzen ist eine wirksame und für Tiere weniger gefährliche Alternative zu überzeiligen Netzen.
Im neuen Merkblatt «Schutz der Rebberge mit Rücksichtnahme auf Vögel und andere Tiere» wird insbesondere auf die Frage der Anwendung von Netzen eingegangen.
Das Merkblatt von Agroscope entstand mit Vitiswiss, der Agridea, dem FiBL, BirdLife Schweiz, der Vogelwarte Sempach, Pro Igel und dem Schweizer Tierschutz. Hier gehts zum Download
