Wegen Verbot: Höhere Produktionskosten

In Frankreich ist erneut Kritik an der Nichtverlängerung der Sondererlaubnis für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Dimethoat zur Bekämpfung der Kirschessigfliege laut geworden. Die Produktionskosten seien deutlich gestiegen, berichten Bauern.

In Frankreich ist erneut Kritik an der Nichtverlängerung der Sondererlaubnis für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Dimethoat zur Bekämpfung der Kirschessigfliege laut geworden. Die Produktionskosten seien deutlich gestiegen, berichten Bauern.

Mit dem seit Februar geltenden Anwendungsverbot seien die Produktionskosten der Kirschenanbauer von 100 Euro auf 500 Euro je Hektar gestiegen, in manchen Fällen sogar auf 600 Euro/ha, kritisierte der Präsident der Sektion Obst und Gemüse bei der Coordination rurale (CR), Lean-Louis Ogier.

Seinen Worten zufolge hängt dies damit zusammen, dass die Bauern nicht mehr nur ein einziges Präparat, sondern gleich vier Mittel zur Bekämpfung der Kirschessigfliege verwenden müssen. Ferner gab Ogier zu bedenken, dass ursprünglich gedacht gewesen sei, weniger Pflanzenschutzmittel auszubringen, während nun die Anwendungshäufigkeit zugenommen habe. Zudem seien die Mittel nicht so effektiv wie der Wirkstoff Dimethoat.

Dem CR-Präsidenten zufolge haben die französischen Kirschenanbauer schon Verluste aus dem Befall der Kirschessigfliege verzeichnet. Auch der Branchenverband AOP Cerises de France hatte schon Bedenken bezüglich des Dimethoat-Verbots geäussert, aber zu dem Zeitpunkt eine Abschätzung der Auswirkungen auf die französische Kirschenernte noch für zu früh befunden.

Unterdessen hat die Pariser Regierung die Liste derjenigen Länder aktualisiert, die keine Kirschen mehr nach Frankreich liefern dürfen. Neu hinzugekommen ist die Slowakei, während aus Luxemburg nun doch Kirschen nach Frankreich exportiert werden dürfen. Weiterhin untersagt ist die Einfuhr von Kirschen aus Österreich, Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Tschechien sowie Kanada, den USA und der Türkei.

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