Weinbauregionen fordern Schutz des Steillagenweinbaus

Die Versammlung der Europäischen Weinbauregionen (AREV) hat dringend zur Nachbesserung der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufgerufen, um den Steillagenweinbau zu schützen.

AgE |

Die Versammlung der Europäischen Weinbauregionen (AREV) hat dringend zur Nachbesserung der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufgerufen, um den Steillagenweinbau zu schützen.

Auf einer Tagung, die in der zweiten Januarhälfte in Turin stattfand, forderte die AREV, in den Detailregelungen der Gemeinsamen Marktordnung die Übertragung der Pflanzrechte von Steillagen auf Rebflächen in der Ebene zu untersagen. Aufgrund der Lockerung der Pflanzungsrechtregelung ab 2016 rechnet die AREV mit einem wachsenden Konkurrenzdruck und befürchtet eine zunehmende Verlagerung der Rebflächen von Steillagen in die Ebene durch eine solche Übertragung der Pflanzrechte.

Die Versammlung verlangt spezifische Regelungen für diese gefährdete Form des Weinbaus und spezifische Hilfsmaßnahmen im Rahmen beider Säulen der GAP. In Turin diskutierten Vertreter von etwa einem Dutzend europäischer Weinbauregionen und -gebieten, darunter Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Die AREV unterstreicht den einzigartigen Charakter dieser Weinberge. Sie trügen dazu bei, Betriebe, Beschäftigungsmöglichkeiten und die regionale Wirtschaftskraft zu erhalten, förderten die touristische Attraktivität und den Weintourismus, schützten vor Erosion und verbesserten das Wasserhaltevermögen des Bodens.

Entgegen dem bisher geltenden Rebpflanzrecht, das Neuanpflanzungen nur in einem streng begrenzten Rahmen zulässt, sieht die 2013 beschlossene Reform vor, in dem bis vorerst 2030 ausgelegten System die Menge der Pflanzrechte jährlich um bis zu 1 % auszuweiten. Bereits Bundeslandwirtschaftsminister Christian  Schmidt und der Deutsche Weinbauverband (DWV) drängten in den vergangenen Monaten gegenüber der Europäischen Kommission auf möglichst strenge Detailregeln.

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