Winzer müssen sich an Wein-Werbung beteiligen

sda |

Wer von der Kommunikation des Branchenverbands Schweizer Reben und Weine profitiert, muss auch künftig dafür zahlen – auch wenn er nicht Mitglied ist. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Er hiess ein Begehren des Verbands gut. Die Verpflichtung gilt damit für weitere drei Jahre.

«Auch wer nicht Mitglied einer landwirtschaftlichen Organisation ist, aber dennoch von deren Selbsthilfemassnahmen profitiert, kann vom Bundesrat verpflichtet werden, sich an diesen Massnahmen finanziell zu beteiligen», schreibt der Bundesrat. Grundlage dafür bildet das Landwirtschaftsgesetz. Für die Kommunikationsmassnahmen zuständig ist die Vereinigung Swiss Wine Promotion.

Die Beiträge für Nichtmitglieder betragen 0,455 Rappen pro Quadratmeter für die Produktion und 0,55 Rappen pro Kilo Trauben für die Einkellerung, was genau die Beiträge für die Mitglieder widerspiegelt.

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