AG: Statische Waldgrenze als Ziel

Der Aargauer Regierungsrat will die dynamische Waldgrenze durch eine statische Waldgrenze ersetzen.

Der Aargauer Regierungsrat will die dynamische Waldgrenze durch eine statische Waldgrenze ersetzen.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau will die bisherige, dynamische Waldabgrenzung durch eine statische und rechtsverbindliche Waldgrenze für das ganze Kantonsgebiet ersetzen. Er schickt die dazu notwendige Änderung des kantonalen Waldgesetzes bis zum 21. April 2017 in die öffentliche Anhörung.

Der Regierungsrat begründet die beabsichtigte Änderung mit der Rechtsunsicherheit, welche eine dynamische Waldgrenze in der Raumplanung und der amtlichen Vermessung mit sich bringe. Die Waldgrenze könne sich schon nach kurzer Zeit gegenüber dem Eintrag in den Grundbuchplänen verändern.

Denn im Kanton Aargau gilt jede Bestockung, die grösser als 600 m2, breiter als 12 Meter und älter als 15 Jahre ist rechtlich als Wald. Die Waldfläche kann sich folglich jederzeit verändern. Als weiteren Grund nennt der Regierungsrat den grossen Aufwand für die periodische Nachführung der Waldausscheidungen.

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