EU-Holzimport: Bundesrat will Hürden abbauen

Der Bundesrat will die administrativen Hürden für den Holzimport aus der EU beseitigen. Die Regierung hat am Mittwoch eine entsprechende Anpassung der Holzhandelsverordnung vorgeschlagen.

sda |

Der Import von Holz aus der Europäischen Union (EU) soll grundsätzlich einer vereinfachten Sorgfaltspflicht unterliegen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Einzig bei konkreten Hinweisen auf eine Verletzung der EU-Sorgfaltspflicht würden weiterhin die strengeren Regeln gelten.

Diese strengeren Regeln, die seit dem 1. Januar 2022 in Kraft sind, sollen den Import von illegal geschlagenem und gehandeltem Holz sowie von daraus hergestellten Produkten verhindern. Um dies zu gewährleisten, müssen alle Unternehmen, die solche Produkte erstmals in der Schweiz in Verkehr bringen, einer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Bei Produkten aus der EU würden mit dem Vorschlag des Bundesrats die Schweizer Importeure von ihren EU-Lieferanten lediglich eine Bestätigung benötigen, die den Import in der EU als gesetzeskonform bezeugt, hiess es in der Mitteilung weiter. Über 90 Prozent des in der Schweiz importierten Holzes stammten aus der EU.

Interessierte Kreise sind während der am Mittwoch eröffneten Vernehmlassung eingeladen, sich bis zum 13. August zur vorgeschlagenen Revision zu äussern. Die Massnahme ist laut Communiqué Teil des Massnahmenpakets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz, das die Regierung im vergangenen November beschloss.

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