Hunde in Luzerner Wäldern anleinen

Im Kanton Luzern tritt am 1. April 2014 das revidierte Jagdrecht in Kraft. Es sieht zwei wesentliche Neuerungen vor: Zwischen dem 1. April und dem 31. Juli müssen Hunde im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden.

Im Kanton Luzern tritt am 1. April 2014 das revidierte Jagdrecht in Kraft. Es sieht zwei wesentliche Neuerungen vor: Zwischen dem 1. April und dem 31. Juli müssen Hunde im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden.

Gemäss bisherigem Recht besteht im Kanton Luzern für Hunde keine Leinenpflicht im Wald. Dadurch durften Hunde auch während der Hauptsetz- und Brutzeit im Wald oder in Waldesnähe freigelassen werden. Als Folge davon sind Fälle bekannt, in denen freilaufende Hunde Wildtiere hetzten und töteten.

Eine ähnliche Regelung kennt insbesondere der Kanton Aargau. Nach wie vor gilt, dass Hunde, die beim Reissen von Wild angetroffen werden, von berechtigten Personen erlegt werden können. Die Revision des kantonalen Jagdrechts wurde aufgrund des geänderten Bundesrechts notwendig, in dem der Bund die Kantone unter anderem verpflichtet, einen jährlichen Nachweis der Treffsicherheit der Jäger sowie die Ausbildung und den Einsatz von spezialisierten Jagdhunden zu regeln.

Die Änderungen wurden in einer Kommission beraten, in der die Revierjagd Luzern, der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, der Verband Luzerner Waldeigentümer, der WWF Luzern und Pro Natura vertreten waren.

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