Die Raumplanungs-kommission des Nationalrats (UREK) ist damit einverstanden, die Rodung von Waldgebieten in der Schweiz zu erleichtern. Die UREK will dem Ständerat folgen und die Regeln für den Rodungsersatz lockern.
Wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten, empfiehlt die Kommission dem Ratsplenum ohne Gegenstimme, der vom Ständerat beschlossenen Waldgesetz-Revision mit wenigen Änderungen zuzustimmen.Lockerung zugunsten der Windenergie
Die nationalrätliche UREK strebt dabei eine weitergehende Lockerung der Rodungs- und Aufforstungsregeln an als vom Ständerat beschlossen. Muss für den Bau einer Produktionsanlage für erneuerbare Energien - zum Beispiel Windräder - ein Stück Wald gerodet werden, soll gemäss UREK dafür nicht mehr andernorts ein gleich grosses Stück Land aufgeforstet werden müssen.
Wie der Ständerat ist die UREK der Meinung, dass in Gebieten, in denen sich der Wald ausbreitet, auf Rodungsersatz verzichtet werden darf. Voraussetzung wäre, dass gleichwertige Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Betroffen von dieser Bestimmung wäre vor allem der Alpenraum, wo sich der Wald in den letzten Jahrzehnten stark ausbreitete.
Rodungsersatzverzicht auch für Erhaltung von landwirtschaftlchen Kulturland
Die UREK möchte nun, dass ausnahmsweise auch in Gebieten auf den Rodungsersatz verzichtet werden darf, in denen die Waldfläche nicht zunimmt. Bedingung wäre, dass Massnahmen zur Schonung von landwirtschaftlichem Kulturland sowie ökologisch und landschaftlich wertvoller Gebiete getroffen werden.
Eine Minderheit möchte, dass auch auf den Rodungsersatz verzichten darf, wer gleichzeitig zur Erhaltung von landwirtschaftlichem Kulturland beiträgt.
Wie der Ständerat ist die UREK der Meinung, dass auf Rodungsersatz verzichtet werden darf, wenn es sich bei der gerodeten Fläche um ein Gebiet handelt, das in den letzten 30 Jahren verwaldet ist und durch die Rodung Landwirtschaftsland zurückgewonnen wird.
Fixe Waldgrenzen ausserhalb von Bauzonen
Die UREK schlägt ihrem Rat weiter vor, dass ausserhalb von Bauzonen fixe Waldgrenzen eingeführt werden dürfen. Dies hätte zur Folge, dass Büsche und Bäume, die über die definierte Grenze hinauswachsen, formell nicht als Wald gelten würden. Damit könnten sie ohne Ersatzmassnahmen gerodet werden.
Im Zusammenhang mit der Förderung von erneuerbaren Energien beschloss die UREK, den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, dafür zu sorgen, dass Windräder auch in Waldgebieten gebaut werden können.