Pflanzenschutzmittel für Hobbygärtner

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat eine Liste derjenigen Pflanzenschutzmittel publiziert, welche im Hobbybereich eingesetzt werden dürfen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat eine Liste derjenigen Pflanzenschutzmittel publiziert, welche im Hobbybereich eingesetzt werden dürfen.

Durch eine zusätzliche Spalte in der Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist neu ersichtlich, ob diese für die sogenannte nichtberufliche Verwendung (Hobbyverwendung) zugelassen sind. Damit erhalten Hobbygärtner Unterstützung bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel (PSM), wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BWL)  in einer Mitteilung schreibt. Mit dieser Neuerung wird eine Massnahme des Aktionsplans PSM umgesetzt. 

Strengere Kriterien für die Zulassung von PSM für Hobbygärtner sind in Erarbeitung. Die Verschärfung der Kriterien ist eine weitere Massnahme des Aktionsplans. Ausserdem sollen PSM für die berufliche Verwendung nur noch an Personen abgegeben werden dürfen, welche eine gültige Fachbewilligung vorweisen.

Der Bundesrat hat am 6. September 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Die Risiken sollen halbiert und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz gefördert werden.  

Im Aktionsplan sind 8 Leitziele und 12 konkrete Zwischenziele definiert. Um die Ziele zu erreichen, werden gut 50 Massnahmen angewendet. Eines dieser Zwischenziele ist, dass nichtberuflichen Anwenderinnen und Anwender ab 2022 nur noch Produkte erwerben dürfen, die spezifisch für sie zugelassen sind. Dies wurde mit der heutigen Ergänzung der Pflanzenschutzmittel-Zulassungsliste erreicht.


 


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