
Mit dem Roden von Reben soll der Weinbau gestärkt werden.
Monika Gerlach
Der Weinbau ist in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Das Parlament hat im vergangenen Jahr deshalb entschieden, den Strukturverbesserungskredit für 2026 um zehn Millionen Franken zu erhöhen.
Der Bundesrat setzt diesen Auftrag mit einer ergänzende Massnahme um. Es handelt sich dabei um die freiwillige Rodung von Reben. «Diese unterstützende Massnahme wird unter der Bedingung gewährt, dass während zehn Jahren nach der Rodung keine neuen Reben gepflanzt werden dürfen», schreibt der Bundesrat am Mittwoch in einer Mitteilung. Diese Massnahme ist auf zwei Jahre befristet und läuft Ende 2027 aus. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden, so die Landesregierung.
Mit dieser neuen Massnahme verstärke der Bundesrat das bereits bestehende Dispositiv der Strukturverbesserungsmassnahmen zugunsten des Weinbaus. «Bund und Kantone die Pflanzung von robusten Rebsorten oder Investitionen in die Modernisierung und den Unterhalt von Gebäuden und Infrastrukturen wie Bewässerungsanlagen oder Trockensteinmauern unterstützen», heisst es weiter.
Weiter hat der Bundesrat die Einzelkulturbeiträge für Saatgut von Kartoffeln aufgestockt. Er setzt damit die vom Parlament beschlossene Erhöhung des Budgets 2026 um. Mit dieser Massnahme soll die Unabhängigkeit der Schweiz bei der Vermehrung von Saatgut gestärkt und somit ein grösserer Beitrag zur Ernährungssicherheit geleistet werden. Der Beitrag für Saatkartoffeln wird von 700 auf 1’500 Fr./ha mehr als verdoppelt. Das Parlament hat Beihilfen an den Pflanzenbau für die inländische Produktion von Pflanzkartoffeln 1,4 Millionen Franken gesprochen.
Die neuen Bestimmungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft.