
In der Schweiz gibt es heute 35 Wolfsrudel. Der Schweizer Bauernverband kritisiert, dass in der Praxis die Regulierung von Rudeltieren praktisch unmöglich sei.
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Seit Februar dieses Jahres ist das revidierte Jagdgesetz in Kraft. Nun hat der landwirtschaftliche Klub des Parlaments Zwischenbilanz dazu gezogen, wie der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Medienmitteilung informiert. Dem landwirtschaftlichen Klub gehören laut Website rund 100 Mitglieder aus National- und Ständerat an.
Über 300 Wölfe
Im Zentrum des Treffens am Mittwoch ist laut SBV die rasche Ausbreitung des Wolfs gestanden. So lebten gemäss dem Kora-Monitoring 2024 mehr als 300 Wölfe in der Schweiz und über 55’000 Tiere in Europa. Der SBV beschreibt die Probleme: «In immer mehr Regionen gibt es Angriffe auf Nutztiere, was die Tierhaltenden unter grossen Druck setzt.» Eine Überwachung rund um die Uhr sei nicht machbar. Dazu komme das grosse Tierleid bei den gerissenen Tieren.
Mit dem neuen Jagdgesetz können die Kantone zwischen dem 1. September und 31. Januar proaktiv regulieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erreicht sind. Es muss ein Risiko für Nutztiere bestehen, und Herdenschutzmassnahmen müssen umgesetzt sein. Dann kann ein Teil der Jungtiere reguliert werden.
Um ganze Rudel abzuschiessen, müssen sie unerwünschtes Verhalten zeigen, wobei die minimale Anzahl Rudel pro Region nicht unterschritten werden darf. Damit ein Kanton regulieren darf, muss das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dem zustimmen. Aktuell liegen 21 Anträge der Kantone zur Regulierung vor. Das Verfahren zur Abschussbewilligung sei zwar optimiert, es bleibe aber oft langwierig, schreibt der SBV. «Zudem zeigen die Erfahrungen, dass die Bedingungen für einen Abschuss immer noch zu restriktiv sind.»
In der Praxis schwierig
Weiter kritisiert der Verband, dass die reaktive Regulierung aufgrund von Rudelangriffen ausserhalb der Sömmerung ebenso wenig berücksichtigt werde, wie bei solchen, die vor dem 1. Juni stattfänden. «In der Praxis bedeutet dies, dass die Regulierung von Rudeltieren praktisch unmöglich ist.»
Ein anderer Kritikpunkt des SBV liegt darin, dass die aktuelle Gesetzgebung das Erlegen von geschützten Tieren wie Wölfen in Jagdbanngebieten verbietet, während ungeschützte wie Hirsche entnommen werden können. Der SBV fordert zur Annahme einer zugehörigen Motion auf (siehe Kasten).
Zwei Motionen zum Wolf
Am 25. September stimmt der Ständerat über zwei Motionen bezüglich Wolf ab. Mit der Motion «Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten ermöglichen» von Ständerätin Esther Friedli (SVP, SG) soll das Jagdgesetz so geändert werden, dass Wölfe, für die eine Abschussbewilligung vorliegt, auch in Jagdbanngebieten geschossen werden dürfen, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist.
Der Bundesrat beantragt die Motion zur Ablehnung. Er ist der Ansicht, dass das revidierte Jagdrecht umgesetzt und angewendet werden soll, bevor weitere Anpassungen geprüft werden. Es sei festzuhalten, dass eine Regulierung ausserhalb von Schutzgebieten möglich ist. Wolfsterritorien seien mit durchschnittlich 250 Quadratkilometern deutlich grösser als die eidgenössischen Jagdbanngebiete.
Mit der Motion «Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!» von Ständerat Pascal Broulis (FDP, VD) soll der Abschuss von Problemwölfen möglich sein, auch wenn diese Wölfe zu einem Rudel gehören oder sich im Streifgebiet eines Rudels aufhalten. Weiter sollen bei der reaktiven Regulierung Schäden auf dem ganzen Gebiet berücksichtigt werden und dies auch vorausschauend und nicht erst im Nachhinein. Auch dieses Anliegen beantragt der Bundesrat zur Ablehnung. Der Schweizer Bauernverband fordert bei beiden Motionen zur Annahme auf. hun