Aarhus-Konvention: Umsetzung ab Juni in Kraft

Am 1. Juni 2014 treten die Änderungen des Umweltschutzgesetzes in Kraft, die mit dem Beitritt zur Aarhus-Konvention verbunden sind. Eine davon sieht vor, dass auch die Kantone den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu Umweltinformationen gewähren müssen.

sda |

Am 1. Juni 2014 treten die Änderungen des Umweltschutzgesetzes in Kraft, die mit dem Beitritt zur Aarhus-Konvention verbunden sind. Eine davon sieht vor, dass auch die Kantone den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu Umweltinformationen gewähren müssen.

Auf Bundesebene besteht mit dem Öffentlichkeitsgesetz bereits ein solches Zugangsrecht. Da auch die meisten Kantone inzwischen ein solches Gesetz haben, sind die Auswirkungen der neuen Vorschrift gering, wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Montag mitteilte.

Die Konvention verlangt weiter, dass sich Betroffenen bei umweltrelevanten Bewilligungsverfahren beteiligen können. Dafür muss der Umweltverträglichkeitsbericht künftig eine Zusammenfassung der geprüften Varianten enthalten. Den meisten anderen Anforderungen der Konvention genügt das Schweizer Umweltrecht bereits heute.

Im Parlament hatte es Widerstand gegen die Umsetzung der Konvention gegeben. Befürchtet wurde insbesondere eine Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts. Die Schweiz hatte die Aarhus-Konvention bei deren Verabschiedung im Jahr 1998 unterzeichnet. Mit dieser soll der Zugang zu Umweltinformationen verbessert werden.

Der Beitrag der Schweiz zur UNO-Konvention, deren Sekretariat in Genf angesiedelt ist, liegt bei rund 70'000 Franken pro Jahr. Gemäss BAFU hat der Bundesrat die Urkunde zum Beitritt der Schweiz Anfang März 2014 bei der UNO deponiert und die Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen auf Anfang Juni beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Schweiz formelle Vertragspartei der Aarhus-Konvention.

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