Ab Ende August Freihandel mit Panama und Costa Rica

Das Freihandelsabkommen der EFTA mit Panama und Costa Rica gilt ab dem 29. August 2014. Dieses Datum gilt für die Schweiz und Liechtenstein. In Costa Rica, Panama und Norwegen gilt der Vertrag bereits ab 19. August 2014, Island setzt ihn am 5. September in Kraft, wie Fruchthandel Online schreibt.

blu/lid |

Das Freihandelsabkommen der EFTA mit Panama und Costa Rica gilt ab dem 29. August 2014. Dieses Datum gilt für die Schweiz und Liechtenstein. In Costa Rica, Panama und Norwegen gilt der Vertrag bereits ab 19. August 2014, Island setzt ihn am 5. September in Kraft, wie Fruchthandel Online schreibt.

Das Abkommen wurde am 24. Juni 2014 unterzeichnet und beinhaltet unter anderem Handelserleichterungen für Waren und Dienstleistungen, Regelungen zum Schutz von geistigem Eigentum und Investitionen sowie Vereinbarungen für einen erleichterten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen.

In Bezug auf die Industrieprodukte (einschliesslich Fisch und Meeresprodukte) und die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte gewähren Costa Rica und Panama den EFTA-Staaten Marktzugangsbedingungen, die vergleichbar sind mit jenen, die sie der EU zugestehen, schreibt das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung am Freitag in einem Communiqué. 

Mit diesem Abkommen werden die EFTA-Staaten ab Inkrafttreten oder nach Übergangfristen von fünf bis zehn Jahren insbesondere für alle Industrieprodukte und Fisch sowie andere Meeresprodukte von einem zollfreien Zugang auf den costa-ricanischen und panamaischen Markt profitieren, heisst es weiter. In Zentralamerika sind Panama und Costa Rica die wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Das Handelsvolumen lag 2012 bei 302,8 Mio. Fr. (Panama) respektive 168,6 Mio. Franken (Costa Rica).

Der Freihandel soll auch auf weitere zentralamerikanische Länder ausgeweitet werden. Mit Guatemala und Honduras steht die EFTA bereits in Verhandlungen,  zurzeit sind diese jedoch unterbrochen.

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