Änderung im Landwirtschaftsgesetz

Der Berner Regierungsrat hat eine Änderung des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage in strafrechtlichen Tierschutzverfahren geschaffen werden.

Der Berner Regierungsrat hat eine Änderung des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage in strafrechtlichen Tierschutzverfahren geschaffen werden.

Die Änderungen im Landwirtschaftsgesetz betrifft die Bienen. Diese soll es – in Umsetzung der Motion Guggisberg – ermöglichen, dass Belegstationen mit Schutzzonen für die Zucht von widerstandsfähigen Bienen eingerichtet werden können.

Auch beim strafrechtlichen Tierschutzverfahren will die Regierung vornehmen. Es soll eine strafrechtliche Rechtsgrundlage vorgenommen werden, damit eine Verwaltungsstelle Parteirechte im Interesse der Tiere ausüben darf. Bisher übernahm diese Funktion der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen (DBT). Das Obergericht sprach der Organisation Beschwerdelegitimation in tierschutzrechtlichen Strafverfahren ab. Der DBT hat den Entscheid beim Bundesgericht angefochten, der Entscheid ist noch ausstehend.

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Futtermangel: Musstet Ihr bereits Tiere vorzeitig schlachten?

5.8 % Ja, bereits 1 Tier
33.6 % Ja, bereits 2–5 Tiere
3.8 % Ja, bereits 5-10 Tiere
3.5 % Ja, bereits mehr als 10 Tiere
20.3 % Noch nicht, aber wahrscheinlich bald
33 % Nein, bisher nicht nötig

Teilnehmer insgesamt 345

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?