Änderung im Landwirtschaftsgesetz

Der Berner Regierungsrat hat eine Änderung des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage in strafrechtlichen Tierschutzverfahren geschaffen werden.

Der Berner Regierungsrat hat eine Änderung des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage in strafrechtlichen Tierschutzverfahren geschaffen werden.

Die Änderungen im Landwirtschaftsgesetz betrifft die Bienen. Diese soll es – in Umsetzung der Motion Guggisberg – ermöglichen, dass Belegstationen mit Schutzzonen für die Zucht von widerstandsfähigen Bienen eingerichtet werden können.

Auch beim strafrechtlichen Tierschutzverfahren will die Regierung vornehmen. Es soll eine strafrechtliche Rechtsgrundlage vorgenommen werden, damit eine Verwaltungsstelle Parteirechte im Interesse der Tiere ausüben darf. Bisher übernahm diese Funktion der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen (DBT). Das Obergericht sprach der Organisation Beschwerdelegitimation in tierschutzrechtlichen Strafverfahren ab. Der DBT hat den Entscheid beim Bundesgericht angefochten, der Entscheid ist noch ausstehend.

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