AG: Bauern lehnen zweite Raumplanungsgesetz-Teilrevision ab

Der Bauernverband Aargau (BVA) lehnt die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ab. Der Entwurf der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetztes enthalte zwar gute Vorschläge für den besseren Schutz der Fruchtfolgeflächen, er sei jedoch in seiner Gesamtheit überladen, heisst es in einer Mitteilung.

Der Bauernverband Aargau (BVA) lehnt die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ab. Der Entwurf der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetztes enthalte zwar gute Vorschläge für den besseren Schutz der Fruchtfolgeflächen, er sei jedoch in seiner Gesamtheit überladen, heisst es in einer Mitteilung.

Beim Bauen ausserhalb der Bauzonen würde eine klare Zielausrichtung fehlen. Die Schweizer Landwirtschaft befinde sich in einem rasanten Wandel. Der Anpassungsdruck an die immer offeneren Märkte und an die zunehmenden Regulierungshürden in der Umwelt- und Landwirtschaftsgesetzgebung sei enorm. Daher sei es für die Landwirtschaft existenziell, dass die Raumplanung Rahmenbedingungen schaffe, die dieser rasanten Entwicklung Rechnung trage.

Der BVA weist darauf hin, dass im Aargau heute schon eine Verpflichtung zum Rückbau von Gebäuden ausserhalb der Bauzonen besteht, wie dies der Bund neu vorsieht. Sollte die neue Lösung des Bundes nicht umgesetzt werden, wäre die geltende Regelung im Aargau zu überprüfen, fordert der BVA. Es könne nicht sein, dass die Aargauer Betriebe schlechter gestellt und mit einem bürokratischen Rückbau belegt würden.

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