Agrarallianz feiert Verfassungsartikel

Am 9. Juni 1996 haben die Stimmberechtigten den neuen Verfassungsartikel zur Landwirtschaft mit 78 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Für die Agrarallianz hat sich seither vieles verbessert.

Am 9. Juni 1996 haben die Stimmberechtigten den neuen Verfassungsartikel zur Landwirtschaft mit 78 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Für die Agrarallianz hat sich seither vieles verbessert.

Vor 20 Jahren wurde gemäss Agrarallianz ein „Gesellschaftsvertrag“ in der Bundesverfassung verankert. Die Aufgaben der Landwirtschaft seien umfassend definiert, die erbrachten Leistungen würden angemessen entschädigt, schreibt die Organisation am Donnerstag in einem Communiqué.

Zuvor hätten Behörden, Verbände, Käseunion, Alkohol- und Getreideverwaltung Mengen und Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse kontingentiert und administriert. Gemäss der Agrarallianz mussten die Konsumenten Massenwein trinken, bevor dann auf Qualität gesetzt wurde.

„Die Milch wurde abgeliefert und nicht verkauft, die Seen überdüngt“, heisst es weiter im Schreiben. Vieles sei besser geworden seit damals, aber nicht alles. Es gäbe noch viel zu tun, mahnt die Organisation. Am 1. Juli 2016 will die Agrarallianz Bilanz ziehen und den runden Geburtstag des „Gesellschaftsvertrages“ feiern.

Agrarallianz

Die Agrarallianz vereinigt 17 Organisationen aus den Bereichen Konsument/innen, Umwelt- und Tierschutz sowie Landwirtschaft. Die Trägerorganisationen sind Bio Suisse, Demeter, FiBL, IP Suisse, kagfreiland, Kleinbauern-Vereinigung, Pro Natura, ProSpecieRara, Schweizer Bergheimat, Schweizer Tierschutz, Stiftung Landschaftsschutz, Stiftung für Konsumentenschutz, SVS/BirdLife Schweiz, Vier Pfoten, Vision Landwirtschaft und WWF.

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