Alkoholhaltige Lebensmittel wie Fertigfondues, Fleischpasteten oder Kirschschokolade sollen von der Alkoholsteuer befreit werden. Dies schlägt der Bundesrat im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes und in Angleichung ans EU-Recht vor.
Der Bundesrat hat am Mittwoch einen entsprechenden Bericht zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dieser Massnahme will er den Produktionsstandort Schweiz finanziell und administrativ entlasten, wie es in einer Mitteilung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung heisst.Harmonisierung der Besteuerung an geltende EU-Regelung
Da von der Steuerbefreiung nur geringe Alkoholmengen betroffen seien, gebe es kein gesundheitspolitisches Risiko. Spirituosenhaltige Lebensmittel werden heute ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozenten besteuert.
Der Bundesrat schlägt nun eine Harmonisierung der Besteuerung von spirituosenhaltigen Lebensmitteln mit der bereits für bierhaltige Lebensmittel geltenden EU-Regelung vor. Demnach sollen in Lebensmitteln enthaltene Spirituosen bis 5 Liter reinen Alkohols je 100 kg und in Pralinen bis 8,5 Liter reinen Alkohols je 100 kg von der Steuer ausgenommen werden.
15 Millionen weniger Steuern
Schätzungsweise 90 Prozent der heute mit der Alkoholsteuer belasteten Lebensmittel würden damit steuerfrei. Das heisst, die Lebensmittelproduzenten und -importeure müssten 15 Millionen Franken weniger Steuern entrichten.
Den betroffenen Betrieben steht es frei, die eingesparten Kosten zu investieren oder den Konsumenten weiter zu geben. Bei einer 100-Gramm-Tafel Kirschschokolade zum Beispiel macht die Spirituosensteuer heute 10 Rappen aus, bei einem Fertigfondue für 2 Personen 12 Rappen.
Das Parlament entscheidet über die Steuerbefreiung im Rahmen der Behandlung des neuen Spirituosensteuergesetzes.